Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Ausrichtung eines Sonderbeitrages des Landes zu Gunsten der Versicherten der Personalstiftung der Ferdinand Frick AG für Bau- und Möbelschreinerei, Schaan
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Die Personalstiftung der Ferdinand Frick AG ist in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Sie ist in höchstem Masse illiquid. In dieser Situation stellen sich zwei Aufgaben, nämlich einerseits die im Interesse der Versicherten notwendigen Massnahmen zur Beschaffung von Liquidität zu treffen sowie andererseits die Frage der Verantwortlichkeit der ehemaligen Organe zu klären.
Im ersten Abschnitt des gegenständlichen Bericht und Antrags wird ausführlich auf die heutige Situation der Personalstiftung der Ferdinand Frick AG eingegangen. Der Bericht enthält eine ausführliche Darstellung der Vorgeschichte sowie Ausführungen zu den laufenden Verfahren und getroffenen Massnahmen des Amtes für Volkswirtschaft bzw. der Finanzmarktsaufsicht (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde. Weiters wird die Situation der Versicherten dargestellt, deren Schicksal von der finanziellen Ausgestaltung der Personalstiftung direkt abhängt.
Im zweiten Abschnitt wird auf die Art der finanziellen Unterstützung zu Gunsten der Versicherten der Personalstiftung der Ferdinand Frick AG eingegangen. Zur Deckung des aktuellen Liquiditätsbedarfs soll das Land Mittel in Höhe von CHF 2'900'000 in Form eines Sonderbeitrages zu Gunsten der 77 Versicherten der Personalstiftung zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wird die Regierung eine Vereinbarung mit der Personalstiftung abschliessen, gemäss welcher diese sämtliche Forderungen und bestehenden Vermögenswerte, das sind insbesondere zwei Liegenschaften sowie die Schadenersatzforderungen gegen ehemalige Organe, an das Land Liechtenstein abtritt.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgelegten Vorgehensweise eine akzeptable Finanzierungslösung im Interesse der Versicherten realisiert werden kann. Da gemäss geltendem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge auf den 1. Januar 2007 ein Sicherheitsfonds einzurichten ist, wird mit diesem Finanzbeschluss kein Präjudiz geschaffen. In Zukunft werden gleich gelagerte Fälle wie derjenige der Personalstiftung Ferdinand Frick AG über den Sicherheitsfonds abgewickelt. Der Sicherheitsfonds wird die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen bis zu einer Obergrenze sicherstellen.
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Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Institution
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Personelle und finanzielle Auswirkungen der Vorlage
Die Regierungsvorlage hat keine personellen Auswirkungen. Mit dem einmaligen Betrag von CHF 2'900'000 sind die Versicherten in ihren Grundansprüchen gegenüber der Personalstiftung abgedeckt. Im Gegenzug erhält das Land Liechtenstein einerseits Vermögenswerte in Form zweier Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 1'095'000. Bezüglich der weiteren Sicherheiten ist aus heutiger Sicht andererseits nicht abschätzbar, in welchem Umfang Rückflüsse aus den diesbezüglich abgetretenen Forderungen (Konkurs- und Schadenersatzforderungen) in Höhe von CHF 2'854'232
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Vaduz, 23. August 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Ausrichtung eines Sonderbeitrages des Landes zu Gunsten der Versicherten der Personalstiftung der Ferdinand Frick AG für Bau- und Möbelschreinerei, Schaan, zu unterbreiten.
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1 | Sämtliche Beträge sind aufgrund der Lesbarkeit auf ganze Frankenbeträge gerundet. |
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Die Ferdinand Frick Aktiengesellschaft für Bau- und Möbelschreinerei mit Sitz in Schaan (in der Folge Ferdinand Frick AG) wurde am 4. Mai 1965 in das Öffentlichkeitsregister eingetragen. Zweck der Gesellschaft war die Ausführung von Bau- und Möbelschreinerarbeiten, inbegriffen Fassadenbau sowie Handel mit Möbeln und Einrichtungen aller Art. Die Firma beschäftigte zum Zeitpunkt der Konkursöffnung am 19. Februar 2004 77 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.