Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
zur Totalrevisison des Medienförderungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 29. August 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Totalrevision des Medienförderungsgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 18. Mai 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Totalrevision des Medienförderungsgesetzes in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 25. April 2006, Nr. 36/2006). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine sowie verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.