Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 88
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Inhalt der Abkommen
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Wipo-Urheberrechtsvertrag vom  20. Dezember 1996 und  den Wipo-Vertrag über Darbietungen und Tonträger vom 20. Dezember 1996
 
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Im Dezember 1996 wurden unter der Schirmherrschaft der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zwei Abkommen verabschiedet: der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty; WCT) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty; WPPT). Sie regeln den Schutz der Urheber/innen, der Musikinterpreten und -interpretinnen sowie der Tonträgerhersteller/innen in Bezug auf grenzüberschreitende Kommunikationstechnologien wie das Internet. Die deshalb auch als "Internet-Abkommen" bezeichneten Verträge sind am 6. März 2002 (WCT) bzw. am 20. Mai 2002 (WPPT) in Kraft getreten und haben die dazu notwendige Anzahl von 30 Ratifikationen bzw. Beitritten inzwischen weit überschritten.
Die Europäische Gemeinschaft will die WIPO-Abkommen gleichzeitig mit ihren Mitgliedstaaten ratifizieren. Sie hat zu diesem Zweck die Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Richtlinie Informationsgesellschaft) erlassen. Diese Richtlinie wurde auch in das EWR-Abkommen übernommen. Mit der Umsetzung der Richtlinie in Liechtenstein werden auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen Beitritt zu den beiden WIPO-Abkommen erfüllt. Die dazu nötigen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sind Bestandteil des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Nr. 62/2006), welcher im Oktober 2006 vom Landtag verabschiedet wurde. Die Umsetzung der beiden Übereinkommen ist damit gewährleistet.
Mit dem Beitritt ergeben sich weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres, Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 19. September 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Urheberrechtsgesetz wird in immer kürzeren Zeitabständen von der technologischen Entwicklung überholt und in Frage gestellt. Mit der Technologie ändern sich auch die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen, auf die sich der Urheberrechtsschutz bezieht. Dem muss der Anpassungsprozess Rechnung tragen, um den Anforderungen eines modernen Wirtschaftsstandortes gerecht zu werden. Ausserdem ist ein Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber/innen einerseits und den Interessen der Konsumenten und Konsumentinnen andererseits anzustreben, denn neben der Kompensation von Schutzdefiziten, die dadurch entstehen, dass die Technik immer neue Verwendungsmöglichkeiten hervorbringt, dürfen die Ideen der modernen Informationsgesellschaft nicht vergessen werden. Der freie Zugang und Fluss von Informationen darf keinen zu starken Beschränkungen unterliegen. Ebenfalls muss die immer engere internationale wirtschaftliche Ver-
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flechtung Berücksichtigung finden. Insbesondere grenzüberschreitende Technologien wie das Internet verlangen eine stärkere Harmonisierung des Rechts.
Zu diesem Zweck wurden im Dezember 1996 unter der Schirmherrschaft der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zwei Abkommen verabschiedet: der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty; WCT) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty; WPPT). Sie regeln den Schutz der Urheber/innen, der Musikinterpreten und -interpretinnen sowie der Tonträgerhersteller/innen in Bezug auf grenzüberschreitende Kommunikationstechnologien wie das Internet. Die deshalb auch als "Internet-Abkommen" bezeichneten Verträge sind am 6. März 2002 (WCT) bzw. am 20. Mai 2002 (WPPT) in Kraft getreten und haben die dazu notwendige Anzahl von 30 Ratifikationen bzw. Beitritten inzwischen weit überschritten (siehe Beilagen 3 und 4).
LR-Systematik
0..2
0..23
0..23.1
0..2
0..23
0..23.1
LGBl-Nummern
2007 / 052
2007 / 051
Landtagssitzungen
24. November 2006
Stichwörter
EG-Richt­linie 2001/29/EG (Har­mo­ni­sie­rung bes­timmter Aspekte des Urhe­ber­rechts und der ver­wandten Schutzrechte)
Urhe­ber­recht
Urhe­ber­rechts­geset
WIPO Copy­right Treaty
WIPO Per­for­mances and Pho­no­grams Treaty
WIPO-Urhe­ber­rechts­ver­trag (WCT)
WIPO-Ver­trag über Dar­bie­tungen und Ton­träger (WPPT)