Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KOMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze
(Beschwerdekommissionsgesetz; Gesetz betreffend die "Liechtensteinischen Kraftwerke"; Strafgesetzbuch; Gesetz über den strafrechtlichen Schutz des persönlichen Geheimbereichs)
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Vaduz, 14. Februar 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2005 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag der Regierung vom 22. November 2005, Nr. 104/2005, in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung einhellig befürwortet. Im Rahmen der Lesung wurden dann einige Fragen und Anregungen hinsichtlich einzelner Bestimmungen artikuliert, deren sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine abschliessende Erörte-
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rung derselben nicht bereits während der ersten Lesung stattgefunden hat. Abgesehen davon wurden redaktionelle und legistische Änderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen. Die gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage vorgenommenen Anpassungen wurden soweit erforderlich erläutert.