Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 9
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rungen
3.Ände­rungs­vor­schläge
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die elek­tro­ni­sche Kommunikation
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die "Liech­tens­tei­ni­schen Kraftwerke"
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
5.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über den straf­recht­li­chen Schutz des per­sön­li­chen Geheimbereichs
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein  zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend  die Schaffung eines Gesetzes über die Elektronische Kommunikation  (Kommunikationsgesetz; KOMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze
(Beschwerdekommissionsgesetz; Gesetz betreffend die  "Liechtensteinischen Kraftwerke"; Strafgesetzbuch;  Gesetz über den strafrechtlichen Schutz des  persönlichen Geheimbereichs)
2
Vaduz, 14. Februar 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2005 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag der Regierung vom 22. November 2005, Nr. 104/2005, in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung einhellig befürwortet. Im Rahmen der Lesung wurden dann einige Fragen und Anregungen hinsichtlich einzelner Bestimmungen artikuliert, deren sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine abschliessende Erörte-
3
rung derselben nicht bereits während der ersten Lesung stattgefunden hat. Abgesehen davon wurden redaktionelle und legistische Änderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen. Die gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage vorgenommenen Anpassungen wurden soweit erforderlich erläutert.
LR-Systematik
7
72
721
3
31
311
3
31
311
7
78
784
1
17
172
LGBl-Nummern
2006 / 095
2006 / 094
2006 / 093
2006 / 092
2006 / 091
Landtagssitzungen
17. März 2006
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz, Abän­de­rung (Kommunikationsgesetz)
EG-Richt­li­nien 2002/19/EG, 2002/58/EG, 1999/5/EG, 98/84/EG (elek­tri­sche Kommunikation)
EG-Richt­li­nien 2002/77/EG, 2002/21/EG, 2002/20/EG, 2002/22/EG (elek­tri­sche Kommunikation)
elek­tro­ni­sche Kommunikation
G über den straf­recht­li­chen Schutz des per­sön­li­chen Geheim­be­reichs, Abän­de­rung (Kommunikationsgesetz)
KomG, G über die elek­tro­ni­sche Kommunikation
Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz
LKW-Gesetz, Abän­de­rung (Kommunikationsgesetz)
StGB, Abän­de­rung (Kommunikationsgesetz)
Straf­ge­setz­buch, Abän­de­rung (Kommunikationsgesetz)