Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 90
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Über­prü­fung der Gesetzesvorlage
3.Zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
II.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte  aufgeworfene Fragen
Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
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Vaduz, 19. September 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (LGBl. 1999 Nr. 160) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 23. Juni 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG (Bericht und Antrag der Regierung vom 30. Mai 2006, Nr. 62/2006) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind keine grundsätzlichen Fragen sowie keine Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 263
Landtagssitzungen
25. Oktober 2006
Stichwörter
EG-Richt­linie 2001/29/EG (Har­mo­ni­sie­rung bes­timmter Aspekte des Urhe­ber­rechts und der ver­wandten Schutzrechte)
Urhe­ber­rechts­ge­setz; (URG), Abän­de­rung (Umset­zung Richt­linie 2001/29/EG)