Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte aufgeworfene Fragen
Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
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Vaduz, 19. September 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (LGBl. 1999 Nr. 160) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. Juni 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG (Bericht und Antrag der Regierung vom 30. Mai 2006, Nr. 62/2006) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind keine grundsätzlichen Fragen sowie keine Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden.