Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 11
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.Schwer­punkte der Regierungsvorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen der Regie­rungs­vor­lage unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung  (IHZE-Gesetz, IHZEG)
 
5
Die humanitäre Agenda hat sich in den letzten Jahren auf internationaler wie auch nationaler Ebene stark erweitert und bezieht vermehrt auch Fragen zu umweltpolitischen, handelspolitischen oder menschenrechtlichen Fragen mit ein. Vor diesem Hintergrund stellt das derzeit geltende Gesetz vom 19. Dezember 1984 über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe keine ausreichende Grundlage für das Engagement Liechtensteins in diesem Bereich mehr dar.
Das bestehende Gesetz regelt die "Entwicklungs- und Katastrophenhilfe", wie sie dort genannt wird, in nur sehr allgemeiner Weise, und es sind darin keine Zielsetzungen oder inhaltlichen Prioritäten verankert sowie keine organisatorischen Leitlinien festgelegt. Zudem wurde das Gesetz nie aktualisiert und Neuerungen wie beispielsweise die als Teil der liechtensteinischen Flüchtlingspolitik entstandene Wiederaufbauhilfe sind nie ins Gesetz integriert worden.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll diese Lücke gefüllt und eine übergreifende Strategie sowie ein einheitlicher und zukunftsweisender Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) Liechtensteins geschaffen werden. Es sollen die Ziele, die Tätigkeiten und die Koordination zwischen dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst (LED) und der Regierung bzw. insbesondere dem Ressort Äusseres, besser in Übereinstimmung gebracht werden. Im Hinblick auf den vorliegenden und seit Längerem in Vorbereitung befindlichen Gesetzesentwurf hat sich die diesbezügliche Praxis bereits weitgehend in diese Richtung entwickelt. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage sind alle für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) zuständigen Stellen einbezogen worden. Es wurde eine breit angelegte Vernehmlassung bei den weiteren interessierten Kreisen unter Einschluss der Gemeinden und der politischen Parteien durchgeführt. Deren Stellungnahmen wurden so weit wie möglich berücksichtigt.
Die Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) soll auch in Zukunft als privatrechtliche Stiftung im Dienste der Entwicklungszusammenarbeit tätig sein, wobei der grösste Teil der von ihr eingesetzten finanziellen Mittel wie bisher vom Staat stammt.
6
Die Regierung hat beschlossen, die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungs-zusammenarbeit Liechtensteins bis 2009 auf 0.5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Bis zum Jahr 2015 soll der von der UNO vorgegebene Anteil von 0.7% am BNE erreicht werden, vorausgesetzt, der Landtag stimmt den hierzu notwendigen Mitteln jeweils im Rahmen der Genehmigung des Landesvoranschlags zu. Von einer Verankerung dieser Zielsetzung im Gesetz wird aus verschiedenen Gründen abgesehen. Der damit einher gehenden Mittelerhöhung und dem zunehmenden administrativen Aufwand wird jedoch in der Gesetzesvorlage Rechnung getragen.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten; Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED); Ausländer- und Passamt
Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen
Es ergeben sich keine direkten personellen Auswirkungen. Die finanziellen Auswirkungen entstehen nicht über die Regierungsvorlage, sondern über den vom Landtag jeweils genehmigten Landesvoranschlag. Mit dem neuen Gesetz werden verschiedene organisatorische Massnahmen getroffen bzw. in die Wege geleitet, die in personeller und finanzieller Hinsicht an sich neutral sind, aber zu einer noch verbesserten Koordination führen sollen. Die bestehende Infrastruktur bezüglich der IHZE-Sachbearbeitung bleibt unverändert.
7
Vaduz, 13. Februar 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE-Gesetz, IHZEG) zu unterbreiten.
1.1Derzeitige gesetzliche Grundlage
Das Gesetz vom 19. Dezember 1984 über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe (LGBl. 1985 Nr. 14, siehe Beilage 1) bietet in verschiedener Hinsicht keine aktuelle und ausreichende Grundlage mehr für das in den letzten Jahren inhaltlich und finanziell stark erweiterte humanitäre und entwicklungspolitische Engagement Liechtensteins.
Das Gesetz von 1984 regelt nur und in sehr allgemeiner Weise die Katastrophenhilfe und die Entwicklungshilfe, die im heutigen Sprachgebrauch als Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet wird. Die "Zusammenarbeit mit Osteuropa", welche zu Beginn der 90er Jahre bis im Jahr 2005 für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in den osteuropäischen Ländern eingerichtet wurde und nun in die Entwicklungszusammenarbeit integriert ist,
8
sowie die "Wiederaufbauhilfe", die als Teil der liechtensteinischen Flüchtlingspolitik nach dem Ende des Krieges im Kosovo geschaffen wurde, sind nicht in das Gesetz von 1984 integriert worden.
Die "Zusammenarbeit mit Osteuropa" beruhte während ihres Bestehens als eigener Kontotitel im Landesvoranschlag auf einem Regierungsbeschluss vom September 1995. Sie ist 2005 in die entwicklungspolitischen Strategien der Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (im Folgenden LED) überführt worden. Die Wiederaufbauhilfe ist in Art. 76 und 92 des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen vom 2. April 1998 (Flüchtlingsgesetz, LGBl. 1998 Nr. 107) verankert, wird dort aber inhaltlich nicht genauer definiert.
Auch auf internationaler Ebene hat sich die humanitäre Agenda stark erweitert. Sie bezieht zum Beispiel vermehrt Fragen zu umweltpolitischen, handelspolitischen oder menschenrechtlichen Rahmenbedingungen mit ein. Es geht daher darum, in einem immer breiter werdenden Themenspektrum klare Prioritäten zu setzen. Entsprechend ist die rechtliche Verankerung von Zielsetzungen, inhaltlichen Prioritäten sowie finanziellen und organisatorischen Leitlinien notwendig, um die Verwaltung und Umsetzung der IHZE transparent und kongruent zu gestalten. Die finanziellen Mittel der IHZE sind in den letzten Jahren stark gestiegen und liegen gemäss Voranschlag für 2007 bei rund CHF 22 Mio.
LR-Systematik
9
97
974
LGBl-Nummern
2007 / 149
Landtagssitzungen
16. März 2007
Stichwörter
Ent­wick­lungs­hilfe
G über die Inter­na­tio­nale Huma­ni­täre Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (IHZEG), Schaffung
Hilfe, humanitäre
Huma­ni­täre Zusammenarbeit
IHZEG, Schaffung
Inter­na­tio­nale Entwicklung
Inter­na­tio­nale huma­ni­täre Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung, IHZEG
Liech­tens­tei­ni­scher Ent­wick­lungs­dienst (LED)