Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 114
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Finanz­aus­gleichs­ge­setz
2.Abän­de­rung des Subventionsgesetzes
3.Abän­de­rung des Steuergesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden aufgeworfenen Fragen
 
4
Die von der Regierung eingebrachten Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit der Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden wurden vom Landtag positiv aufgenommen und in erster Lesung beraten.
Beim neu zu schaffenden Finanzausgleichsgesetz stand vor allem der Zeitpunkt für die Festlegung des Faktors (k) zur Diskussion, mit welchem der Mindestfinanzbedarf und damit die Höhe der Finanzausgleichsmittel für die Stufe 1 des Finanzausgleichssystems für einen Vierjahreszeitraum festgelegt wird. Die Regierung hat diese Anregung aufgenommen und die Gesetzesvorlage so angepasst, dass der Antrag der Regierung an den Landtag zur Festlegung von Faktor (k) im Sinne einer möglichst hohen Planungssicherheit für Land und Gemeinden jeweils im zweiten Jahr vor dem Beginn einer neuen Periode erfolgt.
Beim Subventionsgesetz wurde vom Landtag angeregt, dass die Kriterien für Projekte von "landesweiter" Bedeutung im Gesetz festgelegt werden. Die Regierung hat auch diesen Vorschlag aufgegriffen und einen Präzisierungsvorschlag unterbreitet.
Bei der Lesung der vorgeschlagenen Steuergesetzesänderung schliesslich wurde einerseits die Formulierung für die Kriterien der Steuerteilung auf verschiedene Gemeinden bei der Kapital- und Ertragssteuer hinterfragt, andererseits die Grundsatzfrage gestellt, ob Steuerwettbewerb unter den Gemeinden sinnvoll und zielführend ist. Die Regierung hat dazu ausführlich Stellung genommen und schlägt vor, die Gesetzesänderung wie von ihr ursprünglich vorgeschlagen vorzunehmen.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen, Steuerverwaltung, Hochbauamt
5
Vaduz, 2. Oktober 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Systems der Finanzzuweisungen vom Land zu den Gemeinden aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 24. September 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land an die Gemeinden (Bericht und Antrag Nr. 86/2007) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde generell positiv aufgenommen und Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
6
61
614
6
61
617
6
64
640
LGBl-Nummern
2007 / 338
2007 / 337
2007 / 336
Landtagssitzungen
24. Oktober 2007
Stichwörter
FinAG, Finanz­aus­gleichs­ge­setz, Reform
Finanz­aus­gleich­ge­setz, FinAG, Reform
Finanz­be­zie­hungen zwi­schen Land und Gemeinden
Finanz­zu­wei­sungen zwi­schen Land und Gemeinden
Land und Gemeinden, Finanzbeziehungen
Land und Gemeinden, Finanzzuweisungen
Reform Finanz­aus­gleichs­ge­setz, FinAG
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung betr. Kapital- und Ertragssteuer
Sub­ven­ti­ons­ge­setz, Abänderung