Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum erweiterten Teilabkommen des Europarats über Sport vom 11. Mai 2007
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Das Erweiterte Teilabkommen, das im Rahmen des Europarats abgeschlossen wurde, soll der Entwicklung von Strategien und dem Setzen von angemessenen Standards im Sportbereich, der Koordinierung der Sportpolitik und der einschlägigen Normen zwischen und in den beteiligten Staaten und der Überwachung der Einhaltung der Europäischen Sportcharta wie auch der Diskussion aktueller Probleme im Bereich des Sports dienen. Weiters soll der Breitensport gefördert und die Durchführung des zwischenstaatlichen Arbeitsprogramms im Sportbereich sowie die Organisation von Sportministerkonferenzen ermöglicht werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben soll in enger Zusammenarbeit mit anderen Institutionen erfolgen, so mit dem Ständigen Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fussballspielen von 1985, der Monitoring-Gruppe des Übereinkommens gegen Doping von 1990 und seines Zusatzprotokolls von 2004 sowie mit internationalen, regionalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen im Sportbereich.
Das Erweiterte Teilabkommen bietet für Liechtenstein die Möglichkeit, sich aktiv in die europäische Sportpolitik einzubringen. Mit ihm sollen die paneuropäische Zusammenarbeit und der Dialog im Sportbereich auf eine neue Grundlage gestellt und gestärkt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres (Koordination), Ressort Sport (Umsetzung)
Betroffene Amtsstellen
Mitarbeiter der Regierung (Ressort Sport), Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Ständige Vertretung Liechtensteins beim Europarat
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Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen
Es ergeben sich keine direkten personellen Auswirkungen. Die Mitarbeit Liechtensteins beim Teilabkommen erfolgt einerseits im Vorstand, und dort durch den zuständigen Mitarbeiter des Ressorts Sport, und andererseits im Statutarischen Ausschuss, dort durch den Ständigen Vertreter Liechtensteins beim Europarat.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für das Jahr 2008 auf 6'000 Euro.
Es entstehen keine organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen.
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Vaduz, 9. Oktober 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Erweiterten Teilabkommen des Europarats über Sport vom 11. Mai 2007 zu unterbreiten.
Die Regierung hatte in ihrem Bericht und Antrag betreffend die Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik vom 15. Mai 2007 (Nr. 62/2007, Seite 82) darauf hingewiesen, dass zur Frage der Beteiligung Liechtensteins am Teilabkommen voraussichtlich noch im Jahre 2007 positiv entschieden werde.