Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 9. Oktober 2007
RA 2007/2802-6310
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen (BuA Nr. 81/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 21. September 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen (FZG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf diese war daher unbestritten. Nachstehend nimmt die Regierung zu den von einer Abgeordneten geäusserten Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit der in der Gesetzesvorlage vorgeschlagenen Regelung des Anspruches auf Bezug von Alleinerziehendenzulagen sowie einer weiteren Anfrage wie folgt Stellung.