Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 138
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Auf­he­bung bis­he­riger Richtlinien
3.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
4.Schwer­punkte der Richtlinie
5.Geplante Umsetzung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Finan­zi­elle und Per­so­nelle Auswirkungen
8.Stel­lung­nahme der Verbände
9.Ver­hältnis zur Schweiz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 142/2007 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen)
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im September 2005 die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erlassen. Mit der neuen Berufsqualifikationsrichtlinie wird die bestehende Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel reformiert, einen Beitrag zur Flexibilität der Arbeitsmärkte zu leisten, eine weitergehende Liberalisierung der Erbringung von Dienstleistungen herbeizuführen, einen stärkeren Automatismus bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen zu fördern und die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Die vorliegende Richtlinie soll durch eine Änderung bzw. Totalrevision der folgenden Gesetze umgesetzt werden:
Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Rechtsanwälte
Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte
Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Treuhänder
Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften
Gesetz vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen
Gesetz vom 22. Oktober 2003 über die Ärzte
Gesetz vom 13. Juli 1966 über das Veterinärwesen
Gesetz vom 27. September 1989 über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten
Gewerbegesetz vom 22. Juni 2006
Gesetz vom 11. März 1998 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen
Allfällige Durchführungsbestimmungen werden auf Verordnungsebene erlassen.
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Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Ressort Wirtschaft
Ressort Gesundheit
Ressort Bildungswesen
Ressort Bauwesen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Schulamt (SA)
Amt für Gesundheitsdienste (AGD)
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Hochbauamt (HBA)
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Vaduz, 13. November 2007
RA 2007/3162-9421
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 142/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 26. Oktober 2007 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 26.10.2007 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis Oktober 2007 vor, innerhalb derer die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese Frist bis zum Inkrafttreten der Richtlinie im EWR. Mit Übernahme des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird den EWR/EFTA Staaten eine Notifikationsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um ihren verfassungsrechtlichen Vorga-
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ben, wie der Zustimmung der nationalen Parlamente, zu entsprechen. Erst dann tritt die Richtlinie für den gesamten EWR in Kraft.
Landtagssitzungen
13. Dezember 2007
Stichwörter
Aner­ken­nung beruf­li­cher Befähigungsnachweise
Aner­ken­nung von Hochschuldiplomen
Beruf­liche Befä­hi­gungs­nach­weise, Anerkennung
Hoch­schul­di­plome, Anerkennung
RL 2005/36/EG
RL über die Aner­ken­nung von Berufsqualifikationen