Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 140
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass und Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Aus­ar­bei­tung der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz
2.Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG)
 
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Das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) soll das Gesetz über die Förderung des Energiesparens (Energiespargesetz) aus dem Jahre 1996 (LGBl. 1996 Nr. 193) ablösen. Analog zur Energiepolitik der EU liegen die Schwerpunkte des neuen Gesetzes auf der Reduktion des Energieverbrauchs, einer intelligenten, d.h. rationellen Verwendung von Energie sowie der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Ausgangspunkt ist dabei das "Energiekonzept Liechtenstein 2013", welches die Regierung am 18. Februar 2004 verabschiedet hat. Es postuliert verschiedene energiepolitische Ziele und enthält ein Bündel von Massnahmen für den sinnvollen und zielgerichteten Einsatz von Energie. Das Energieeffizienzgesetz soll der Umsetzung des Energiekonzeptes mehr Schubkraft verleihen und die mehr als zehnjährigen Erfahrungen aus dem Energiespargesetz einfliessen lassen.
Die Raumwärmeversorgung vom Altbaubestand hat mit rund 50 % den grössten Anteil am Energieverbauch und bietet das grösste, einfach realisierbare Einsparpotenzial. Eine Vorgabe aus dem Energiekonzept 2013 sieht die Verdoppelung der Förderbeiträge für die Wärmedämmung bestehender Bauten vor. Das neue, vereinfachte Förderverfahren basiert zudem auf einer einfach zu handhabenden, flächenbezogenen Förderung und löst das bisherige, aufwändige Berechnungsverfahren des Heizwärmebedarfs ab. Das EEG sieht die finanzielle Unterstützung des Minergie-Standards bei Alt- und Neubauten vor und schafft so einen Anreiz zur Erfüllung dieses besonders energieeffizienten Standards. Haustechnikanlagen werden in Zukunft auch dann gefördert, wenn sie in bestehenden Bauten zum Einsatz kommen, die nicht wärmetechnisch saniert werden. Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird ausgebaut, indem die Förderungen für thermische Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen verstärkt werden. Neben einer höheren Investitionsförderung wird auch die Abnahme- und Vergütungspflicht für den produzierten Strom aus neu erstellten Anlagen eingeführt. Nach demselben Schema sollen neben den Photovoltaikanlagen auch KWK-Anlagen gefördert werden.
Im Juni 2007 hat der Landtag dem Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Dezember 2006 zur Übernahme der Richtlinie
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2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Zustimmung erteilt. Diese Richtlinie über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt (Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie, KWK-Richtlinie) hat zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Hierfür wird ein Rahmen für die Förderung und Entwicklung einer effizienten, am Nutzwärmebedarf orientierten und auf Primärenergieeinsparungen ausgerichteten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt geschaffen. Durch diese Richtlinie werden unter anderem Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung definiert und eine einheitliche Berechnungsmethode für den erzeugten Strom aus solchen Anlagen festgelegt. Darüber hinaus sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Analyse des nationalen Potenzials für den Einsatz von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu erstellen. Die Umsetzung der KWK-Richtlinie ist nach der Durchführung der Vernehmlassung in das EEG eingearbeitet worden.
Der Vollzug des EEG, welches den Zielen des Energiekonzeptes 2013 zum Durchbruch verhelfen soll, obliegt grösstenteils der Energiefachstelle. Die Energiefachstelle, welche neu als Abteilung innerhalb des Amts für Volkswirtschaft organisiert ist, wird deshalb in Bezug auf die meisten Fördermassnahmen mit der nötigen Entscheidungskompetenz ausgestattet, damit die Förderanträge effizient bearbeitet werden können. Auch die Energiekommission wird neu strukturiert. Sie soll ein mit politisch unabhängigen Spezialisten besetztes Experten-Gremium sein, das die Regierung energiepolitisch berät, die technologischen Entwicklungen verfolgt und das EEG hinsichtlich seiner Zielerreichung laufend beobachtet.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 13. November 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend der Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das geltende Energiespargesetz datiert aus dem Jahre 1996. Dessen Schwerpunkte betreffen die Wärmedämmung von Altbauten, besondere Haustechnikanlagen, die Förderung von thermischen Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen sowie Demonstrationsobjekten und anderer grösserer Anlagen. In den Jahren 1997 bis 2006 sind gestützt auf das Energiespargesetz insgesamt 7 981 080 Franken an Förderbeiträgen ausgerichtet worden. Dies entspricht einem durchschnittlichen Fördervolumen von gerundet 800 000 Franken pro Jahr. Die grössten Mittel flossen in die Förderung von thermischen Sonnenkollektoren, gefolgt von den thermischen Gebäudesanierungen sowie den Haustechnikanlagen und Demonstrationsanlagen. Details sind in der nachfolgenden Tabelle und den dazugehörenden Grafiken dargestellt.
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Gesprochene Fördermittel von 1997 bis 2006 (Tabellarisch)
 
  
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Total
Gebäudesanierung (in CHF)
202355
263500
159546
112193
135449
159915
196841
47827
156011
175008
1608645
Anzahl
12
18
11
9
12
10
13
4
11
11
111
Haustechnikanlagen (in CHF)
86620
138100
151247
80452
76157
154808
100261
164440
368830
326093
1647008
Anzahl
10
17
21
13
12
26
17
26
55
54
251
Th. Sonnenkollektoren (in CHF)
150343
188626
158869
263323
225183
286243
385823
269581
548117
539441
3015549
Anzahl
35
38
38
62
51
66
80
71
129
137
707
Photovoltaikanlagen (in CHF)
4500
0
5184
7500
22184
28740
11475
11250
22305
29746
142884
Anzahl
1
0
1
1
4
6
2
2
4
4
25
Demonstrationsanlagen (in CHF)
441700
51423
138776
202690
100000
114700
238455
50050
58850
170350
1566994
Anzahl
7
4
4
5
1
4
4
2
3
4
38
                        
Total (i Total in CHF
885518
641649
613622
666158
558973
744406
932855
543148
1154113
1240638
7981080
Gesprochene Fördermittel von 1997 bis 2006 (Grafisch)
9
Anzahl Anträge pro Förderkategorie von 1997 bis 2006
LR-Systematik
7
73
730
1
17
172
LGBl-Nummern
2008 / 117
2008 / 116
Landtagssitzungen
13. Dezember 2007
Stichwörter
Ener­gie­bin­nen­markt
Ener­gie­ef­fi­zienz, Steigerung
Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz, EEG, Schaffung
Ener­gie­kon­zept Liechtenstein 2013
Ener­gie­po­litik
Ener­gie­sparen
Ener­gie­spar­ge­setz
Ener­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit
erneu­er­bare Energien
RL 2004/8/EG, Kraft-Wärme-Kopp­lungs-Richtlinie