Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Totalrevision des Gesetzes vom 11. März 1998 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen aufgeworfenen Fragen
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Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist mittlerweile ins EWR-Abkommen übernommen worden (Beschluss des Gemischten Ausschusses vom 26. Oktober 2007, Nr. 142/2007).
Zum Gesetzesentwurf, welcher der Umsetzung dieser Richtlinie dient, sind in der ersten Lesung nur gerade zwei Fragen aufgeworfen worden. Darauf soll vorliegend Antwort gegeben werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstellen
Schulamt, Stabstelle EWR
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Vaduz, 13. November 2007
RA 2007/3174-9441
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes vom 11. März 1998 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen. (BuA Nr. 79/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Gesetzesentwurf wurde in erster Lesung positiv aufgenommen. Die aufgeworfenen Fragen, die nicht vom zuständigen Regierungsmitglied bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, werden unter den betreffenden Artikeln beantwortet.