Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform)
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Bis zum 1. Januar 2004 gab es für die Bediensteten der Landesverwaltung und für das Lehrpersonal ein einheitliches Besoldungsgesetz. Auf diesen Zeitpunkt hin erhielt das Landespersonal ein neues Besoldungsgesetz, währenddem für das Lehrpersonal weiterhin das bisherige Besoldungsgesetz im Sinne einer Übergangsregelung Gültigkeit hat. Diese vorübergehende Regelung gilt bis zum Inkrafttreten eines besonderen Gesetzes über die Besoldung der Lehrer. Damit steht aus der Sicht des Gesetzgebers fest, dass ein neues Besoldungsgesetz für das liechtensteinische Lehrpersonal erarbeitet werden muss.
Um diesem Auftrag des Gesetzgebers nachzukommen, hat die Regierung das Projekt "Lehrerbesoldungsreform" gestartet. Folgende Fragen sollten im Verlaufe dieses Projektes geklärt werden: Ist das bisherige Besoldungsschema noch anforderungsgerecht, auch im Vergleich zwischen den verschiedenen Lehrerkategorien? Ist ein leistungsunabhängiger Stufenautomatismus noch zeitgerecht? Sind die heutigen Gehaltskarrieren angesichts der geänderten Berufseintrittszeitpunkte noch gerechtfertigt? Bei welcher Lehrerkategorie haben geänderte Ausbildungswege Einfluss auf die Gehaltsschemas, und für wen? Wie kann das bisherige in ein neues Gehaltsschema überführt werden, ohne an Besitzständen zu rühren?
Im Verlauf der Projektarbeiten zeigte es sich, dass es zweckmässig ist, die ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festzulegen. Zu diesem Zweck wurden repräsentative Lehrerstellen nach sachlichen Kriterien bewertet, wobei grundsätzlich das auch für die Staatsangestellten massgebliche Schema angewendet wurde. Wo lehrerspezifische Anforderungen bestehen, wurde das Schema geringfügig modifiziert. In der Folge wurden die nach Schulstufen
1 und Fachbereichen
2 bewerteten Lehrerstellen zu Richtpositionen zusammengefasst. Als Ergebnis ist dabei im Wesentlichen herausgekommen, dass die Abstände zwischen den Schulstufen von der Kindergärtnerin bis zur Gymnasiallehrperson jeweils eine Lohnklasse betragen. Auf der Sekundarstufe I ist grundsätzlich eine besoldungsmässige Gleichbehandlung der auf dieser Stufe tätigen Lehrpersonen angezeigt.
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Weiter zeigte es sich im Projektverlauf, dass der bisherige Stufenautomatismus mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wiederum ist es zweckmässig, wenn an Stelle des bisherigen Stufenautomatismus der für das Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen tritt. Die Entwicklung des fixen Leistungsanteils soll jedoch unter Berücksichtigung des Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen lehrerspezifisch geregelt werden. Grundlage hiefür bilden spezifische Beurteilungsinstrumente und -zeiträume. Ein wichtiges Instrument ist das vor Jahren eingeführte, in Richtung Mitarbeiterförderung weiter zu entwickelnde Lehrpersonalgespräch. Eine lohnrelevante Beurteilung soll, anders als beim Staatspersonal, nicht jährlich, sondern, zufolge der anders gearteten Führungsstrukturen und der knappen Beurteilungsressourcen (durchschnittlich 90 Lehrpersonen pro Inspektor), in grösseren zeitlichen Abständen ("Leistungsmeilensteine") erfolgen. Lohnerhöhungen erfolgen im Rahmen des vom Landtag für die Anpassung des fixen Leistungsanteils bewilligten Kredites und gestützt auf die Verteilungsrichtlinien der Regierung. Diese Richtlinien können beispielsweise vorsehen, dass Lehrpersonen weiter entfernt vom Gehaltsmaximum prozentuell mehr als Lehrpersonen nahe dem Gehaltsmaximum erhalten. In bestimmten zeitlichen Abständen kann der Gehaltsanstieg unterbrochen werden, falls Personalgespräche und Zielvereinbarungen nicht die im Hinblick auf die Erfüllung der Stellenanforderungen als notwendig erachtete Qualitätsverbesserung erbracht haben.
Für besonderes Engagement sollen insbesondere Lehrerteams vom selben Bonussystem wie das Staatspersonal profitieren können. Bei der Integration der Lehrerbesoldungen in das Besoldungsgesetz werden aktuelle Besitzstände garantiert.
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Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 20. November 2007
RA 2007/3145-4312
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990 zu unterbreiten.
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1 | Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II |
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2 | besondere schulische Massnahmen, Sport, Handarbeit und Hauswirtschaft |
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Zunächst soll beschrieben werden, nach welchen Kriterien das gegenwärtige Besoldungssystem aufgebaut ist. Dabei muss die Grundbesoldung von anderen Besoldungselementen unterschieden werden.