Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 20. November 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) sowie der Abänderung weiterer Gesetze (Ärztegesetz, Gesetz über die Krankenversicherung, Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung, Strafgesetzbuch und Gewerbegesetz) (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 112/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 25. Oktober 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz), sowie der Abänderung weiterer Gesetze (Ärztegesetz, Gesetz über die Krankenversicherung, Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung, Strafgesetzbuch und Gewerbegesetz), Bericht und Antrag Nr. 112/2007 vom 2. Oktober 2007, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage
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werden die hierzu gestellten Fragen zu einzelnen Artikeln, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.