Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 20
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 160/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses  (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates [Abschlussprüfer-Richtlinie])
 
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Am 17. Mai 2006 wurde die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (nachstehend Abschlussprüfer-Richtlinie) erlassen.
Ziel der Abschlussprüfer-Richtlinie ist es, die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmungen durch Mindestanforderungen zu verbessern. Die Richtlinie definiert die Pflichten der Abschlussprüfer, ihre Unabhängigkeit und Standesregeln und legt Anforderungen an die externe Qualitätssicherung fest. Ferner schreibt sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer vor und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in der EU.
Die Abschlussprüfer-Richtlinie bringt im Verhältnis zu den Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG verschiedene Änderungen mit sich. Insbesondere soll das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaft und geprüftem Unternehmen transparenter gestaltet werden. Die Richtlinie 84/253/EWG wird aufgehoben.
Zweck der vorliegenden Richtlinie ist eine Harmonisierung der Anforderungen an die Abschlussprüfung auf hohem Niveau, wenn auch eine vollständige Harmonisierung nicht angestrebt wird.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA)
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Vaduz, 13. März 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 160/2006 vom 8. Dezember 2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 8. Dezember 2006 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen (Beschluss Nr. 160/2006), die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Abschlussprüfer-Richtlinie sieht eine Frist bis 29. Juni 2008 vor, innerhalb welcher die Mitgliedstaaten ihr nationales Recht an die neuen Vorgaben anpassen müssen.
Landtagssitzungen
26. April 2007
Stichwörter
Abschluss­prüfer, öffent­liche Aufsicht
Abschluss­prüfer-Richtlinie
EG-Richt­linie 2006/43/EG über Abschluss­prü­fungen von Jah­res­ab­schlüssen und kon­so­li­dierten Abschlüssen
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 160/2006
Jah­res­ab­schluss, Unternehmen