Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Totalrevision des Gesetzes vom 25. März 1992 über den Katastrophenschutz) Aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 20. März 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Totalrevision des Gesetzes vom 25. März 1992 über den Katastrophenschutz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Totalrevision des Gesetzes vom 25. März 1992 über den Katastrophenschutz), Bericht und Antrag Nr. 129/2006 vom 14. November 2006, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war grundsätzlich unbestritten. Im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage ist einerseits bereits eine intensive Auseinandersetzung mit der Regierungsvorlage seitens des zuständigen Regierungsmitglieds erfolgt und
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werden die hierzu gestellten Fragen zu einzelnen Artikeln, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die andererseits von einzelnen Landtagsabgeordneten gestellten Änderungsvorschläge und erfolgten Anregungen, die Vorlage leserlicher und schlanker zu gestalten, führten bei der Regierungsvorlage zum einen zu marginalen inhaltlichen Änderungen und zum anderen zu einer strukturellen und legistischen Überarbeitung. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass die Regierung die gesamte Gesetzesvorlage hinsichtlich Struktur, Lesbarkeit und Straffung gründlich überarbeitet hat. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage ist ebenfalls nochmals dem Rechtsdienst der Regierung zur legistischen Prüfung und Überarbeitung übermittelt worden. Daraus ergaben sich verschiedene Anpassungen, insbesondere wurden sprachliche Verbesserungen eingefügt sowie Bestimmungen verschoben bzw. zusammengefügt. So wurden einige neue Artikelnummerierungen notwendig. Auf diese wird in den Erläuterungen zu den im Zusammenhang mit den einzelnen Artikeln der Vorlage aufgeworfenen Fragen und eingebrachten Positionen jeweils kurz eingegangen, soweit ihre Klärung nicht bereits im Rahmen der 1. Lesung erfolgt ist.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.