Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Mit dieser Gesetzesvorlage wird die Grundlage für die Integration des Fachbereichs Heilmittelkontrolle des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in das Amt für Gesundheit geschaffen. Eine Überführung drängt sich auf Grund der Tätigkeiten und Aufgaben des Fachbereichs Heilmittelkontrolle in sachlicher und in der Folge auch in organisatorischer Hinsicht auf.
Zudem werden dem Amt für Gesundheit aus gegebenem Anlass neue Aufgaben übertragen.
Die Überführung des Fachbereichs Heilmittelkontrolle steht in direktem Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 beschlossenen Inangriffnahme und schrittweisen Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform. In diesem wurde die Absicht festgehalten, die Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für Gesundheitsdienste (nunmehr Amt für Gesundheit) zu konzentrieren.
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium, Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Vaduz, 27. März 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit (AG) und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) zu unterbreiten.
Im Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2005-2009 hat die Regierung die Inangriffnahme und schrittweise Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Die schrittweise Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform bezweckt vor allem durch die vermehrte Delegation von Regierungsgeschäften an die Ressorts und an die Amtsstellen die Regierung zu entlasten. Nebst der Schaffung neuer Strukturen im unmittelbaren Umfeld der Regierung mit besserer Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen den einzelnen Ressorts und den Amtsstellen wird zudem die Aufgabenerfüllung innerhalb der Verwaltungs- und Organisationseinheiten - wo sachlich notwendig - neu strukturiert bzw. neu zugeordnet. Dies bedeutet, dass aus den sich daraus ergebenden Synergieeffekten eine in der Sache optimierte Koordination und Organisation erreicht wird. Dies wiederum wird im Aussenkontakt zu vermehrter Kundenfreundlichkeit führen und das Dienstleistungsangebot insgesamt verbessern.
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Unter den Schwerpunkten zur Regierungs- und Verwaltungsreform (Kapitel 1.1 des Regierungsprogramms) ist insbesondere ausgeführt, "die Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für Gesundheitsdienste zu konzentrieren".