Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes
über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften
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Vaduz, 3. April 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. März 2007 hat der Landtag des Fürstentums Liechtenstein die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte, des Gesetzes über die Treuhänder, des Gesetzes über die Patentanwälte sowie des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 13. Februar 2007, Nr. 10/2007) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.