Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 44
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
6.Finan­zie­rung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)
 
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Mit dem Beschluss 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) wurde das erste Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP - Competitiveness and Innovation Framework Programme) beschlossen. Das CIP gehört zu den Massnahmen der Gemeinschaft zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Es soll für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationspotenzials innerhalb der EU sorgen. Mit Hilfe des Rahmenprogramms sollen Massnahmen gefördert werden, die der Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft sowie einer auf einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum beruhenden nachhaltigen Entwicklung zugute kommen.
Das Rahmenprogramm umfasst nicht nur spezifische Förderprogramme der Gemeinschaft und neue Massnahmen, sondern es soll auch Synergien mit anderen Programmen ermöglichen, insbesondere mit dem 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (FP7). Es richtet sich vor allem an die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von schnell wachsenden High-Tech-Unternehmen bis hin zu Kleinst- und Familienunternehmen, die den Grossteil der europäischen Unternehmenslandschaft ausmachen. Diese Förderung hat hohe politische Priorität und soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft europäischer Klein- und Mittelbetriebe verbessern. Damit steht das Programm im Einklang mit der Lissabon-Strategie, die auf ein einfacheres, besser sichtbares und stärker zielgerichtetes Handeln der Gemeinschaft abzielt. Die Kommission ist beauftragt, ein Benutzerhandbuch herauszugeben. Damit soll insbesondere die Beteiligung der KMU erleichtert werden.
Die Ziele des CIP Rahmenprogramms sind vielfältig. Das Rahmenprogramm umfasst drei spezifische Unterprogramme; das Programm für "Unternehmerische Initiative und Innovation", das Programm zur "Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Politik" sowie das Programm "Intelligente Energie - Europa". Die Interessen der KMU haben in allen Bereichen vorrangige Bedeutung.
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Mehrere existierende EU-Mehrjahresprogramme (KMU-Mehrjahresprogramm, Innovationsaktivitäten des 6. Forschungsrahmenprogramms, das LIFE-Programm für Umwelttechnologien, Modinis, eTen, eContentplus zur Stärkung der Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie die Teilprogramme Altener, Steer und Save im Bereich Intelligente Energie - Europa) werden in CIP zu einem gemeinsamen Programm zusammengeführt. Mit Ausnahme des LIFE-Programms war Liechtenstein zusammen mit den Partnerländern des EWR in diesen vorangegangenen Programmen bereits beteiligt.
Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 stehen für das gestärkte CIP-Rahmenprogramm, dem Flaggschiff für die KMU-Förderung in der EU, 3,6 Milliarden EUR an EU-Finanzhilfen für Investitionen in zahlreiche innovations- und wachstumsorientierte Projekte zur Verfügung. Die Gemeinschaftsausgaben für die KMU-Förderung werden sich damit im Jahr 2013 um 60% im Vergleich zum Jahr 2006 gesteigert haben.
Zuständige Ressorts
Ressort Wirtschaft
Ressort Verkehr und Kommunikation (hinsichtlich Teilbereich Informations- und Kommunikationstechnologien)
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Kommunikation (hinsichtlich Teilbereich Informations- und Kommunikationstechnologien)
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Vaduz, 24. April 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In Folge der Lissabon-Strategie, die im März 2000 vom Europäischen Rat gestartet wurde und das Ziel verfolgt, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum der Welt zu machen, ist die Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation zu einem der wichtigsten Anliegen der EU-Politik geworden. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten ebenfalls die Vorgabe, bis ins Jahr 2010 3% des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.
Im Interesse einer grösseren Kohärenz zwischen den verschiedenen Programmen, die von der Gemeinschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden, hat die Europäische Kommission ein Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation erarbeitet. Das Rahmenprogramm ist speziell auf
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KMU ausgerichtet, entsprechend der Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die kleinen und mittleren Unternehmungen1.
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 24. Oktober 2006 den Beschluss Nr. 1639/2006 zur Einrichtung dieses Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für die Jahre 2007-2013 verabschiedet (s. Beilage). Das Rahmenprogramm CIP fördert Unternehmen, indem es z.B. Neugründungen und Nachfolgeregelungen erleichtert und die Innovationsbereitschaft von KMU stärkt. Auch die Wachstumsbereiche in den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Themen wie Energieeffizienz und alternative Energien werden ausreichend berücksichtigt. Das Rahmenprogramm CIP stellt eine Ergänzung weiterer wichtiger Initiativen der Gemeinschaft dar, wie z.B. der Massnahmen im Bereich der Kohäsion sowie des EU-Programms für lebenslanges Lernen (LLL). Es soll insbesondere die Beteiligung von KMU am 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration fördern. Die Übernahme dieses 7. Forschungsrahmenprogramms (FP7) sowie des Programms für lebenslanges Lernen (LLL) wurde vom Landtag im Dezember 2006 beschlossen.



 
1KMU Definitionstabelle siehe Anhang 1
 
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2007 / 184
Landtagssitzungen
23. Mai 2007
Stichwörter
CIP, Com­pe­ti­tiveness and Inno­va­tion Fra­me­work Program
EG-Förderprogramm
Erstes Rah­men­pro­gramm für Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Inno­va­tion (CIP)
Finanz­be­schluss
klein- und mitt­lere Unter­nehmen, KMU
KMU, Förderung
Rah­men­pro­gramm für Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Innovation (2007-2013)
Wirt­schafts­för­de­rung, För­der­pro­gramm EG