Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 24. April 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 15. März 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 13. Februar 2007, Nr. 2/2007).
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Vorlage ist auf breite Zustimmung gestossen. In der Eintretensdebatte ist lediglich eine Frage zu den Umweltdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei aufgeworfen worden. Weiters wurde bereits im Bericht und Antrag Nr. 2/2007 auf S. 101 f. darauf hingewiesen, dass mit dem In-Kraft-Treten des neuen Schweizer Zollgesetzes entsprechende Anpassungen im neu vorgeschlagenen Art. 51 Abs. 1a des Rechtshilfegesetzes vorzunehmen sein werden.