Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 53
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­gehen
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erl­äu­ge­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Vor­lage 1
Vor­lage 2
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG)
 
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Mit dem vorliegenden Entwurf des Gerichtsorganisationsgesetzes soll die Grundlage für eine moderne Struktur der ordentlichen Gerichte (Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) geschaffen werden.
Gegenstand der Vorlage bildet das neue Gerichtsorganisationsgesetz, welches die erforderliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ergebnisse der seit Herbst 2003 laufenden Reorganisation der Strukturen der ordentlichen Gerichte schafft und das veraltete Gerichtsorganisationsgesetz aus dem Jahre 1922 ablöst. Dadurch kann die Rechtssicherheit erhöht und die Grundlage für eine flexiblere, an die heutigen Erfordernisse angepasste Organisationsstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Fürstentums Liechtenstein geschaffen werden.
Die zentralen Punkte der Gesetzesvorlage sind:
die verstärkte Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Richter durch die vorgesetzten Gerichtspräsidenten;
die Schaffung einer Konferenz der Gerichtspräsidenten zur Regelung von gerichtsübergreifenden Angelegenheiten und zur Koordination in Justizverwaltungsaufgaben unter den Gerichten;
die Definition der Aufgaben und Festlegung der Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Organen der Justizverwaltung;
die Schaffung einer Verwaltungsleiterstelle mit Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Justizverwaltung;
die Regelung der Rechte und Pflichten der nicht-richterlichen Angestellten unter Verweis auf die Gesetzesvorlage für ein neues Staatspersonalgesetz;
die Regelung der Ausschluss- und Ablehnungsgründe für die Richter und die anderen Gerichtspersonen für alle Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Neben dem Gerichtsorganisationsgesetz soll ein Richterdienstgesetz geschaffen werden, welches unter anderem die Ernennungserfordernisse für Richter und deren Rechte und Pflichten regelt.
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Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Behörden
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 30. April 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das heute geltende Gerichtsorganisationsgesetz vom 7. April 1922, LGBl. 1922 Nr. 16, ist veraltet und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gerichtsorganisation. Es basiert auf den organisatorischen Gegebenheiten, wie sie an den Gerichten in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts herrschten, d.h. das Landgericht mit einem vollamtlichen Richter sowie das Obergericht und der Oberste Gerichtshof mit nebenamtlichen Richtern. Die Vergrösserung und die Professionalisierung des Landgerichtes und des Obergerichtes erfordern neue organisatorische Rahmenbedingungen und detaillierte Regelungen für die Geschäftsverteilung an allen drei Gerichten.
Deshalb ist eine Totalrevision dieses Gesetzes notwendig. Mit dem Erlass eines modernen Gerichtsorganisationsgesetzes wird die Grundlage für eine zeitgemässe
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und effiziente Struktur der ordentlichen Gerichte (Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) geschaffen.
Die wesentlichen Elemente der Gesetzesvorlage sind:
Zuteilung der Dienstaufsicht über die Richter an die vorgesetzten Gerichtspräsidenten;
Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen für die Wahrnehmung der Justizverwaltungsaufgaben;
Schaffung einer Konferenz der Gerichtspräsidenten zur Regelung von gerichtsübergreifenden Angelegenheiten und zur Koordination in Justizverwaltungsaufgaben unter den Gerichten;
Definition der Aufgaben und der Unterstellungsverhältnisse der Justizverwaltung sowie der Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Organen der Justizverwaltung;
Schaffung einer Verwaltungsleiterstelle mit Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Justizverwaltung (gerichtsübergreifend);
Regelung der Unterstellung sowie der Rechte und Pflichten der nicht-richterlichen Angestellten unter Bedachtnahme auf die Erkenntnisse der Organisationsanalyse der Gerichte und in Anlehnung an die Gesetzesvorlage für ein neues Staatspersonalgesetz;
Abgrenzung der dienstrechtlichen Zuständigkeiten für Richter und nicht-richterliche Angestellte zwischen Regierung und Gerichten sowie innerhalb der Gerichte;
Regelung der Ausschluss- und Ablehnungsgründe für Richter und Gerichtsorgane für alle Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Es ist geplant, das totale revidierte Gerichtsorganisationsgesetz gleichzeitig mit dem Richterdienstgesetz auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Unverändert
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bestehen bleiben die Vorschriften betreffend die Bestellung von Richtern, wie sie im Richterbestellungsgesetz festgehalten sind.
LR-Systematik
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17
173
2
27
271
LGBl-Nummern
2007 / 349
2007 / 348
Landtagssitzungen
24. Mai 2007
Stichwörter
Ange­s­tellte, nicht rich­ter­liche, Justizverwaltung
Gerichts­or­ga­ni­sa­tion, Reform
Gerichts­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz, GOG, Abänderung
Gerichts­prä­si­denten, Konferenz
Gerichts­wesen, Reform
Jus­tiz­ver­wal­tung
Richter, Ablehnungsgründe
Richter, Ausschlussgründe
Richter, Dienstaufsicht
Zivil­pro­zess­ord­nung, ZPO, Abänderung