Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; LGBl. 1989 Nr. 48) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 2. Mai 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; LGBL. 1989, Nr. 48) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. April 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; LGBL. 1989, Nr. 48), Bericht und Antrag Nr. 27/2007 vom 27. März 2007 in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war grundsätzlich unbestritten. Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine Fragen aufgeworfen, sowie Anregungen zu einzelnen Bestimmungen der Regierungsvorlagen gemacht worden. Auf diese Fragen und Anregungen
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wird, sofern das durch das zuständige Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.