Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Totalrevision des Prospektgesetzes, die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Abänderung des Gesetzes über die Investmentunternehmen aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 8. Mai 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Prospektgesetzes, die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Abänderung des Gesetzes über die Investmentunternehmen aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 27. April 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Prospektgesetzes, die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Abänderung des Gesetzes über die Investmentunternehmen (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 3. April 2007, Nr. 38/2007) in erster Lesung beraten. Die Vorlage zur Totalrevision des Prospektgesetzes, Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und Abänderung des Gesetzes über die Investmentunternehmen wurde einhellig positiv gewürdigt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
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In der Eintretensdebatte wurde der Zusammenhang der Vorlage mit der MiFID thematisiert, auf welchen an dieser Stelle näher eingegangen werden soll.
Es wurde die Frage gestellt, inwiefern das Wertpapierprospektgesetz (WPPG) Berührungspunkte mit der anstehenden Umsetzung der MiFID-Richtlinie habe und ob aus diesem Grund in nächster Zeit mit einer erneuten Anpassung des WPPG zu rechnen sei.
Im Rahmen des Finanzaktionsplanes der EU (FSAP) hat Liechtenstein neben der vorliegend umzusetzenden Prospektrichtlinie unter anderem auch die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, (MiFID), umzusetzen. Die Ziele der MiFID sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Deren Inkrafttreten ist auf den 1. November 2007 geplant. Berührungspunkte der MiFID zum WPPG bestehen wenige, weshalb grundsätzlich mit keiner in Kürze notwendigen Abänderung des WPPG zu rechnen ist.
Nicht unerwähnt bleiben soll jedoch, dass durch die Abgabe eines Prospektes nach WPPG oder den Hinweis darauf, wo dieser erhältlich (zu machen) ist, ein Teil der von der MiFID stipulierten umfassenden Informationspflicht der Wertpapierdienstleistungserbringer gegenüber deren Kunden und potenziellen Kunden erfüllt werden kann. Im weiteren ist aus legistischer Sicht zu erwähnen, dass bezüglich Informationsaustausch / Amtshilfe-Bestimmungen im WPPG aufgrund der MiFID keine Änderungen nötig sein werden. Die entsprechenden Artikel im WPPG wurden bereits in Übereinstimmung mit der MiFID ausgestaltet.