Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 60
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen Ewr-Ausschusses
Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG
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Am 8. Dezember 2006 ist der Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG ins EWR-Abkommen gefasst worden.
Die Ziele der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit. Hierfür wird ein Rahmen für die Förderung und Entwicklung einer effizienten, am Nutzwärmebedarf orientierten und auf Primärenergieeinsparungen ausgerichteten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt geschaffen. Durch diese Richtlinie werden unter anderem Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung definiert und eine einheitliche Berechnungsmethode für den erzeugten Strom aus solchen Anlagen festgelegt. Darüber hinaus sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Analyse des nationalen Potenzials für den Einsatz von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu erstellen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtstelle
Amt für Volkswirtschaft
 
5
Vaduz, 8. Mai 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 151/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Dezember 2006 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 8. Dezember 2006 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG ins EWR-Abkommen aufzunehmen.
Die Richtlinie war in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 21. Februar 2006 umzusetzen.
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Da die EWR/EFTA Staaten für das nationale Zustimmungsverfahren gemäss Art. 103 EWR-Abkommen längstens 6 Monate ab dem Datum des Übernahmebeschlusses Zeit haben, folglich bis zum 8. Juni 2007, kann davon ausgegangen werden, dass die Richtlinie 2004/8/EG bis zum 1. August 2007 in liechtensteinisches Recht umgesetzt sein muss. Dies ergibt sich aus dem Verfahren nach Art. 103 EWR-Abkommen, wonach der Übernahmebeschluss am ersten Tag des zweiten Monats nach der letzten Mitteilung der nationalen Zustimmung zur Übernahme in Kraft tritt und die zu übernehmende Richtlinie zum selben Zeitpunkt umgesetzt sein muss.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2007 / 237
Landtagssitzungen
22. Juni 2007
Stichwörter
EG-Richt­linie 2004/8/EG
EG-Richt­linie 92/42/EWG
Energie, Förderung
Ener­gie­bin­nen­markt
EWR-Aus­schuss-Beschluss 151/2006 (För­de­rung Kraft-Wärme-Kopplung)