Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den Arti­keln der Gesetzesvorlage
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
Antrag der Regierung
II.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes betreffend  den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz, EnAG) 
 
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Mit der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 wurden Grundsätze zur energiesparenden Bauweise und zur energieeffizienten Bewirtschaftung von Gebäuden beschlossen. Aufgrund der relativ komplexen Rechts- und Fachmaterie hat sich die fristgerechte Umsetzung in nationales Recht verzögert. Mit der Schaffung des Energieausweisgesetzes EnAG und mit dem Inkrafttreten einer erweiterten Energieverordnung sind alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen zur rechts- und sachgerechten Umsetzung dieser Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geschaffen.
Zuständiges Ressort
Ressort Bauwesen
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt, Stabsstelle EWR
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Vaduz, 6. Februar 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz, EnAG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Europäische Parlament und der Rat haben mit Beschluss vom 16. Dezember 2002 die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. Gemäss Art. 15 dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens bis zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Regierung zur neuen Energieverordnung, die auf dem Baugesetz fusst und am 29. September 2003 in Kraft getreten ist, wurde die gleichzeitige Integration dieser Richtlinie in den Verordnungsentwurf diskutiert, aber aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt. Einerseits war die Regierung bestrebt, die wichtigen Grundsätze zum Energiesparen und die Ziele des Energieleitbildes möglichst bald in Kraft zu setzen. Andererseits beinhaltet die Richtlinie auch zivilrechtliche Aspekte, die im geltenden Baugesetz nicht abgedeckt sind. Demgemäss soll mit dem
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gegenständlichen Gesetzesentwurf betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz) die notwendige ergänzende Gesetzesgrundlage auf diesem Weg geschaffen werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2007 / 190
Landtagssitzungen
15. März 2007
Stichwörter
EG-Richt­linie 2002/91/EG
EnAG, Schaffung
Ener­gie­aus­weis­ge­setz (EnAG), Schaffung
G betref­fend den Aus­weis über die Gesam­t­ener­gie­ef­fi­zienz von Gebäuden (Ener­gie­aus­weis­ge­setz, EnAG), Schaffung
Umwelt, Energieeffizienz