Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜBG) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie Nr. 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote)
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Vaduz, 22. Mai 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Schaffung eines Gesetzes betreffend Übernahmeangebote sowie zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 31/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 27. April 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Schaffung eines Gesetzes betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜBG) sowie zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 27. März 2007, Nr. 31/2007).
Die Vorlagen sind im Rahmen dieser ersten Lesung auf breite Zustimmung gestossen, wobei insbesondere die durch die Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote gewährleistete Sicherstellung eines fairen und transparenten Verfahrens bei Übernahmen, das die Interessen aller Beteiligter berücksichtigt, hervorgehoben wurde.
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Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags verschiedene Fragen zum Übernahmegesetz gestellt worden, auf welche, sofern das nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen wird.
Die vorgenommenen Änderungen werden der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben. Konkret handelt es sich hierbei lediglich um Art. 32 Abs. 2 der Vorlage.