Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Sachenrechts, des Gesetzes über das Internationale Privatrecht, der Konkursordnung und des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag
(Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten)
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Der Anlass für die Vorlage bzw. deren Notwendigkeit ergibt sich aus der Verpflichtung Liechtensteins zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein einheitliches Regelsystem zu schaffen, um Kreditrisiken bei finanziellen Transaktionen, bei denen beispielsweise Aktien oder aber auch Bargeld als Sicherheiten dienen, zu begrenzen. Die Richtlinie vereinfacht die formalen Anforderungen für die Sicherheitenstellung und gewährleistet eine Mindestharmonisierung sowie Klarstellung des Prozesses der Sicherheitenstellung. Die Richtlinie soll die Integration und Kosteneffizienz der Finanzmärkte im Binnenmarkt verbessern und das grenzüberschreitende Geschäft und den Wettbewerb fördern. Die Umsetzung der Richtlinie soll in Liechtenstein durch eine Integration insbesondere im Sachenrecht stattfinden. Im Zuge dieser Umsetzung ist es nicht zuletzt auch zur Vermeidung unerwünschter Auswirkungen auf das liechtensteinische Finanzwesen notwendig, neben dem Gesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) auch die Konkursordnung (KO) sowie das Gesetz betreffend den Nachlassvertrag abzuändern.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Vaduz, 22. Mai 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sachenrechts (SR), des Gesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG), der Konkursordnung (KO) sowie des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag (NVG) zu unterbreiten.
Am 9. Juli 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten (Finanzsicherheiten-Richtlinie) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Regierung und die EWR-Kommission des Landtags haben in ihren Sitzungen vom 6. bzw. 8. Juli 2004 befunden, dass der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtags bedarf. Dem ent
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sprechenden Bericht und Antrag der Regierung Nr. 104/2004 und damit der Übernahme der Finanzsicherheiten-Richtlinie hat der Landtag in seiner Sitzung vom 26. November 2004 zugestimmt.
Die Zuständigkeit zur Umsetzung der Finanzsicherheiten-Richtlinie wurde mit Beschluss der Regierung vom 10. Januar 2006 von der FMA an das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt übertragen, dies vor allem deshalb, da das Amt bereits mit der Erstellung eines Vernehmlassungsentwurfes zur Totalrevision des Sachenrechts befasst war und die Umsetzung der Finanzsicherheiten-Richtlinie im Sachenrecht stattfinden sollte.