Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 73
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen geset­zes­Bestim-mungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes (LMMG)  
 
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Die Regierung hat im Regierungsprogramm 2005-2009 die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung als ein Schwerpunkt der Mandatsperiode festgelegt. Hierzu ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erforderlich. Dieser Bericht und Antrag stellt das Konzept des geplanten betrieblichen Mobilitätsmanagement-Systems sowie das hierzu notwendige Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes (LMMG) vor.
Das betriebliche Mobilitätsmanagement der Landesverwaltung sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mitarbeitende frei ist, welches Verkehrsmittel er für seinen Arbeitsweg verwendet. Mit Anreizen (Mobilitätsbeitrag) und Reglementierungen (Parkplatzbewirtschaftung) soll erreicht werden, dass bis im Jahr 2010 der Anteil der Nutzung des privaten Autos für den Arbeitsweg um mindestens 15% gesenkt wird.
Zur Umsetzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist einerseits eine neue gesetzliche Grundlage notwendig, andererseits muss eine neue Verwaltungsstelle geschaffen werden.
Die Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist auf den 1. Januar 2008 geplant.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium, Ressort Verkehr und Kommunikation
Betroffene Amtsstellen
Keine
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Vaduz, 29. Mai 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes (LMMG) zu unterbreiten.
1.1Verkehrspolitische Grundsätze und Regierungsprogramm
Liechtenstein verfügt über eine beschränkte Verkehrsinfrastruktur (Fuss- und Radwege, Strassen, Schiene), welche aufgrund der steigenden Verkehrsnachfrage zunehmend an die Kapazitätsgrenze stösst. Die Prognosen zur Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung lassen auf ein weiteres starkes Wachstum der Verkehrsnachfrage schliessen. Die Qualität und der Erfolg des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein hängen nicht zuletzt auch von der Erreichbarkeit für Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten ab. Das Management der Mobilität wird damit zu einer Herausforderung, welcher nicht nur mit einem "Mehr" an Verkehrsinfrastruktur, sondern auch mit einem "Anders" in der Verkehrsmittelwahl begegnet werden kann. "Anders" bedeutet dabei Anreize zu schaffen, das knappe Gut "Strasse"
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möglichst effizient zu nutzen. Dabei sind sowohl private (betriebliche) Initiativen als auch Massnahmen der öffentlichen Hand notwendig.
Die Regierung hat deshalb im Regierungsprogramm 2005 - 2009 festgehalten, dass sie
das freiwillige betriebliche Mobilitätsmanagement fördern wird und
die liechtensteinische Landesverwaltung im Sinne einer Vorbildfunktion für andere Unternehmen ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführt.
Zum erstem Punkt hat die Regierung im Sommer 2006 die inzwischen in zweiter Auflage erschienene Broschüre "Mobilität im Dialog, das betriebliche Mobilitätsmanagement in Liechtenstein - Erfahrungen und Anstoss" publiziert. Die Broschüre wurde an die grösseren Firmen und Interessierte in Liechtenstein verteilt. Ebenfalls hat die Regierung einen Mobilitätsdialog mit liechtensteinischen Firmen gestartet.
Mit der Interpellationsbeantwortung betreffend Gesamtverkehrskonzept und Verkehrserhebungsdaten (Bericht und Antrag Nr. 65/2005) hat die Regierung sowohl eine verkehrpolitische Leitidee formuliert als auch die Grundsätze der Verkehrspolitik aufgezeigt. In Bezug auf das betriebliche Mobilitätsmanagement heisst es konkret:
"Die Vorteile des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen ohne staatlich verordnete Zwangsmassnahmen in der Privatwirtschaft verankert werden. Umweltanliegen sollen vermehrt Eingang in die Ausarbeitung von verkehrstechnischen Massnahmen finden, wobei ökologisches Verhalten seitens der Verkehrsteilnehmer nicht primär durch Pflicht-, sondern durch Anreiz-Systeme gefördert werden soll."1
Im Hinblick auf die Realisierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung hat die Regierung deshalb im Juni 2006 im Grundsatz be-
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schlossen, das betriebliche Mobilitätsmanagement in der Landesverwaltung und in den vom Land getragenen Schulen einzuführen. Gleichzeitig wurde ein Projektteam mit der Vorbereitung der Einführung beauftragt.



 
1Interpellationsbeantwortung betreffend Gesamtverkehrskonzept und Verkehrserhebungsdaten eingereicht (Bericht und Antrag Nr. 65/2005), Seite 15.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2007 / 333
Landtagssitzungen
21. Juni 2007
Stichwörter
G über das Mobi­li­täts­ma­na­ge­ment des Landes (LMMG)
Lan­des­ver­wal­tung, Verkehrsmanagement
Ver­kehr, öffentlicher
Ver­kehrs­mittel
Ver­kehrs­po­litik