Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 83
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Bes­tim­mungen des Übereinkommens
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum internationalen Übereinkommen für die Schaffung eines internationalen Seuchenamtes in Paris, vom 25. Januar 1924 
 
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Das Internationale Seuchenamt mit Sitz in Paris, Office International des Epizooties (OIE), hat unter anderem die Aufgabe, den Stand der Tierseuchen sowie deren Bekämpfungsmassnahmen zu erheben und seinen Mitgliedstaaten zur Kenntnis zu bringen. Ableitend daraus qualifiziert das Tierseuchenamt den Tiergesundheitsstatus verschiedener Länder und Regionen. Die Regierung schlägt dem Landtag den Beitritt vor, damit der Tierseuchenstatus Liechtensteins beim OIE generell direkt abgebildet und im Besonderen die BSE-Kategorisierung Liechtensteins von diesem Amt vorgenommen wird. Damit wird drohenden Handelsrestriktionen begegnet.
Zuständige Ressorts
Ressort Gesundheit, Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen
Die Mitarbeit beim Übereinkommen erfordert die Bestellung eines Delegierten der Regierung in der Person des Leiters des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Liechtenstein wird einen Jahresbeitrag von rund CHF 25'000 leisten. Für die BSE-Kategorisierung ist mit einmaligen Kosten von rund CHF 15'000 zu rechnen. Es entstehen keine organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen.
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Vaduz, 21. August 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beitritt Liechtensteins zum Übereinkommen für die Schaffung eines internationalen Seuchenamtes in Paris, vom 25. Januar 1924, zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein ist bis heute dem Übereinkommen für die Schaffung eines internationalen Seuchenamtes nicht beigetreten. Das Internationale Seuchenamt mit Sitz in Paris, Office International des Epizooties (OIE), hat unter anderem die Aufgabe, den Stand der Tierseuchen sowie deren Bekämpfungsmassnahmen zu erheben und seinen Mitgliedstaaten zur Kenntnis zu bringen. Ableitend daraus qualifiziert das Tierseuchenamt den Tiergesundheitsstatus verschiedener Länder und Regionen, nicht zuletzt basierend auf seinem Kenntnisstand darüber. Aus der Nicht-Mitgliedschaft Liechtensteins leitet sich aktuell die Konsequenz ab, dass Liechtenstein bezüglich der BSE-Situation als Land mit "undetermined Risk" bzw. mit "unbestimmtem BSE-Risiko" eingestuft ist. Dem gegenüber ist die Schweiz als OIE-Mitgliedstaat und auf der Basis des eingereichten Antrags für die Länder-
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klassifizierung ein Land mit "kontrolliertem BSE-Risiko". Die gleiche Einstufung gilt in Wirklichkeit selbstverständlich auch für Liechtenstein. Als einem Nicht-Mitgliedstaat stehen von Liechtenstein jedoch sozusagen keine validierten Daten zur Verfügung.
LR-Systematik
0..9
0..91
0..91.6
LGBl-Nummern
2007 / 354
Landtagssitzungen
20. September 2007
Stichwörter
Inter­na­tio­nales Seu­chenamt, Paris
Office Inter­na­tional des Epi­zoo­ties (OIE)
OIE, Office Inter­na­tional des Epizooties
Paris, Inter­na­tio­nales Seuchenamt
Seu­chenamt, Inter­na­tio­nales, Paris
Übe­rein­kommen, Inter­na­tio­nales Seuchenamt