Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend
die Abänderung des Bankengesetzes
sowie des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Finalitätsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts, des EWR-Notifikations-gesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Gesetzes über Investmentunternehmen, der Strafprozessordnung, des Sorgfaltspflicht-gesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes, des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Marktmissbrauchsgesetzes
aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 21. August 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 22. Mai 2007, Nr. 65/2007) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurden einige Fragen aufgeworfen und Bemerkungen gemacht. Diese werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.