Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Die Schaffung eines Gesetzes über die Agentur für internationale bildungsangelegenheiten (AIBAG)
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Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen, Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstelle
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Schulamt, Amt für Personal und Organisation
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Vaduz, 13. Februar 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG) zu unterbreiten.
Als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums hatte Liechtenstein die Möglichkeit, sich seit Programmbeginn im Jahre 1995 an den Europäischen Bildungsprogrammen "Sokrates" und "Leonardo da Vinci" zu beteiligen. Die erste Phase der Programme lief bis Ende 1999, die zweite Phase umfasst den Zeitraum von 2000 bis 2006.
Von der Europäischen Union wurde im Juli 2004 die grundsätzliche Weiterführung der Bildungsprogramme und damit die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte beschlossen. Mit dem Beschluss zur 3. Generation verbunden wurde die Zusammenführung der beiden Programme "Sokrates" (für die allgemeine Bildung) und "Leonardo da Vinci" (für die berufliche Bildung) im "Programm zum lebenslangen Lernen". Die neue Programmgeneration erfordert nach dem Beschluss des Europäi-
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schen Rates und der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaft
1 zusätzlich zur Zusammenlegung der bestehenden Nationalagenturen (d.h. "Sokrates" beim Schulamt sowie "Leonardo da Vinci" beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung) auch die Schaffung einer selbständigen Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit, die dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats unterliegt.
Am 13. Dezember 2006 hat der Landtag die Teilnahme Liechtensteins an der 3. Generation der Bildungsprogramme beschlossen. Der Landtag wurde im Rahmen des diesbezüglichen Berichtes und Antrages darüber informiert, dass alle internationalen Bildungsbereiche und damit alle in diesen Bereichen tätigen Personen in eine Organisationseinheit zusammengefasst werden sollen. Damit soll einerseits den Vorgaben der Europäischen Kommission für das "Programm zum lebenslangen Lernen" nachgekommen werden, andererseits aber verspricht sich die Regierung durch diese Zusammenführung auch einen Mehrwert für Liechtenstein, da diese zusammengefasste Organisationseinheit von den Kunden als zentrale und kompetente Stelle für alle Fragen der internationalen Bildung wahrgenommen wird. Ausserdem können durch die Schaffung einer zusammengefassten Organisationseinheit auch Synergiepotentiale gezielt genutzt werden.
Damit die Zielsetzung einer zentralen und kompetenten Stelle für alle Fragen der internationalen Bildung möglichst umfassend erreicht werden kann, sollen in der neuen Organisationseinheit nicht nur die beiden bisher getrennten Programme "Sokrates" sowie "Leonardo da Vinci", sondern zusätzlich auch der Themenbereich "WorldSkills" (Internationale Berufswettbewerbe), der in den letzten Jahren von einer externen Person im Auftragsverhältnis wahrgenommen worden ist, zusammengefasst werden.
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Die Internationalen Berufswettbewerbe wurden ursprünglich vom Leiter des damaligen Amtes für Berufsbildung in der Funktion als technischer Delegierter betreut. Nach seiner Frühpensionierung hat die Regierung beschlossen, dass er von anfangs 2003 bis und mit den Berufswettbewerben im Jahre 2005 weiterhin Aufgaben im Zusammenhang mit den Internationalen Berufsweltmeisterschaften wahrnehmen soll. Die betreffende Vereinbarung wurde im Jahre 2003 unterzeichnet, was gleichzeitig dazu geführt hat, dass die Aufgabe des Leiters des nationalen Komitees WorldSkills Liechtenstein sowie die betreffenden Sekretariatsarbeiten nicht mehr vom Amt für Berufsbildung wahrgenommen wurden.
Nach den Internationalen Berufswettbewerben in Helsinki 2005 hatte die Regierung über die zukünftige Wahrnehmung dieser Aufgaben zu entscheiden. Eine Reintegration in die Verwaltung schien nach einhelliger Auffassung aller Beteiligten als sinnvoll und inhaltlich gerechtfertigt. Aus Synergiegründen und zwecks Realisierung der Zielsetzung einer zentralen und kompetenten Stelle für alle Fragen der internationalen Bildung wurde die Einbindung in die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten als konkreter Lösungsansatz gewählt.
Der vorliegende Bericht und Antrag zeigt auf, dass die Regierung die vorstehenden Zielsetzungen durch die Schaffung einer Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten umzusetzen gedenkt. Rechtlich ist die Schaffung einer gesetzlichen Regelung notwendig, damit die Agentur mit der geforderten eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet werden kann und die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäss definiert sind.
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1 | Verordnung Nr. 1605/2002/EG des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften |
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