Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes und des Rechtshilfegesetzes aufgeworfenen Fragen
(Reform der Untersuchungshaft)
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Vaduz, 21. August 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes und des Rechtshilfegesetzes (Reform der Untersuchungshaft) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 24. Mai 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes und des Rechtshilfegesetzes (Reform der Untersuchungshaft)
1 in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten und die Vorlagen sind im Rahmen der ersten Lesung auf breite Zustimmung gestossen, wobei sich Landtagsabgeordnete insbesondere darüber erfreut gezeigt haben, dass mit der Gesetzesre-
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form den von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
2 geforderten Garantien noch besser nachgelebt wird.
Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags verschiedene Fragen zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung (im Folgenden StPO) gestellt worden, auf welche, sofern das nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen wird. Zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes und zum Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes sind keine Fragen an die Regierung gestellt worden.
Die vorgenommenen Änderungen werden der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben.
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1 | Vgl. Bericht und Antrag der Regierung (im Folgenden BuA) vom 24. April 2007, Nr. 49/2007. |
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2 | Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, LGBl. 1982 Nr. 60/1. |
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