Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Kulturstiftung Liechtenstein aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 28. August 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. und 24. Mai 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein (Bericht und Antrag der Regierung vom 24. April 2007, Nr. 46/2007) in erster Lesung beraten. Die Vorlagen wurden grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der beiden Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
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Die in erster Lesung behandelten Gesetzesentwürfe wurden von der Regierung im Lichte der Anregungen und Änderungsvorschläge des Landtags überarbeitet und die Änderungen, soweit sie nicht ausschliesslich redaktioneller Natur sind, im Rahmen dieser Stellungnahme erläutert.