Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur formulierten Initiative vom 28. Mai 2007 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) (Erhöhung von Sozialabzügen)
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Die von den Initianten vorgeschlagene deutliche Erhöhung der steuerlichen Sozialabzüge um bis zu 50% wird damit begründet, dass seit 1998 keine Anpassung dieser Abzüge mehr erfolgt ist. Gleichzeitig soll diese Initiative als unerlässliche Ergänzung zur gleichzeitig eingereichten Motion zum Ausgleich der Kalten Progression zu sehen sein. Wie aus den Ausführungen und beispielhaften Berechnungen der vorliegenden Stellungnahme zu entnehmen ist, bedingt die vorgeschlagene Erhöhung der Sozialabzüge Steuerausfälle in Höhe von insgesamt ca. 4,6 Mio. Franken, davon CHF 1,6 Mio. für das Land und CHF 3,0 Mio. für die Gemeinden, für Land und Gemeinden. Zusammen mit den Auswirkungen gemäss Motion zur Kalten Progression wird hier ein Entlastungspaket von insgesamt rd. CHF 10 Mio. verlangt, davon sind ca. CHF 6,4 Mio. Steuerausfälle für die Gemeinden. Gleichzeitig wird mit diesen Massnahmen die Anzahl der Steuerzahler in Liechtenstein weiter deutlich reduziert. Gemäss Auswertung des Steuerjahres 2004 bezahlen 6514 veranlagte Personen in Liechtenstein keine Steuern oder höchstens CHF 100, das sind 29% der Gesamtveranlagungen von 22'526. Weitere 8% oder 1816 Personen bezahlen höchstens CHF 500. Mit den vorgeschlagenen Erhöhungen wird z.B. ein Ehepaar mit 2 Kindern unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge bei einem Bruttoeinkommen von CHF 70'000 praktisch nicht mehr besteuert. Die Regierung zeigt im vorliegenden Bericht anhand konkreter Berechnungen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Erhöhung der Sozialabzüge für die Steuerzahlen auf und stellt dann im 3. Kapitel grundsätzliche Überlegungen an zu Fragen der Steuergerechtigkeit, zur Frage von Abzugsbeträgen als Steuerungsinstrumente, zum Thema Familienlastenausgleich, Erhöhung der Versicherungsprämienabzüge usw.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Liechtensteinische Steuerverwaltung
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Vaduz, 28. August 2007
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur formulierten Initiative vom 30. Mai 2007 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) zu unterbreiten.
Die Abgeordneten Doris Beck, Heinz Vogt, Harry Quaderer, Ivo Klein, Jürgen Beck, Günther Kranz, Arthur Brunhart, Henrik Caduff, Gebhard Negele und Marlies Amann-Marxer reichten am 30. Mai 2007 eine Initiative betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) ein.
Der Landtag beschloss in seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 die Initiative der Regierung zur Überprüfung zu überweisen.
Die formulierte Initiative lautet wie folgt: