Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 1
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zum Freihandelsabkommen
3.Erläu­te­rungen zur Ver­ein­ba­rung zwi­schen der Schweiz und Ägypten über den Handel mit land­wirt­schaft­li­chen Erzeugnissen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche sowie wirt­schaft­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und  der Arabischen Republik Ägypten vom 27. Januar 2007
 
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Das am 27. Januar 2007 in Davos unterzeichnete Abkommen mit Ägypten erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbauen1. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu gewährleisten. Die besondere Bedeutung des Abschlusses von Freihandelsabkommen mit den Ländern des Mittelmeerraums liegt darin, dass die EU im Rahmen der Erklärung von Barcelona vom November 1995 bis zum Jahre 2010 eine grosse Freihandelszone Europa-Mittelmeer errichtet. Die EFTA-Staaten beabsichtigen, ebenfalls an dieser Freihandelszone teilzunehmen, was voraussetzt, dass sie ihrerseits Freihandelsabkommen mit den Ländern der Region abschliessen. So haben die EFTA-Staaten vergleichbare Abkommen bereits mit sieben Ländern der Mittelmeerregion abgeschlossen, zuletzt im Juni 2004 mit dem Libanon und im Dezember 2004 mit Tunesien.
Ziel des Freihandelsabkommens EFTA-Ägypten ist die Verstärkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsstaaten und insbesondere die möglichst weitgehende Beseitigung der Diskriminierungen auf dem ägyptischen Markt, welche sich aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Ägypten, dessen handelsbezogener Teil seit Januar 2004 in Kraft ist, sowie aus anderen gegenwärtigen oder künftigen Präferenzabkommen Ägyptens mit weiteren Ländern ergeben.
Das Freihandelsabkommen mit Ägypten unterscheidet sich kaum von den bereits früher mit mittel- und osteuropäischen Staaten bzw. mit Mittelmeeranrainerstaaten abgeschlossenen Abkommen. Es umfasst den Handel mit Industrie- und Fischereiprodukten und strebt eine Liberalisierung des Handels mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten an. Ferner enthält es Bestimmungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte und zum Wettbewerb, Grundsätze der technischen und
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finanziellen Zusammenarbeit sowie Entwicklungsklauseln zu den Dienstleistungen, den Investitionen und zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Freihandelsabkommen ist asymmetrischer Natur, d.h. dass Produkte aus Ägypten ab Inkrafttreten des Abkommens zollfrei in die EFTA-Staaten eingeführt werden können und Ägypten die Zölle gestaffelt abbauen wird.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Ägypten geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Ägypten findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Die finanziellen Auswirkungen der Abkommen mit Ägypten bestehen in möglichen Ausfällen von Zolleinnahmen auf den Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ägypten. Ein grosser Teil der Einfuhren aus Ägypten ist aber bereits im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems zugunsten von Entwicklungsländern zollbefreit, weshalb sich der Zollertrag nur in dem (beschränkten) Mass verringern wird, in dem die Zugeständnisse des Abkommens diejenigen des Allgemeinen Präferenzensystems übersteigen. Die daraus resultierenden bescheidenen Zollausfälle müssen den verbesserten Absatzmöglichkeiten für Ausfuhren auf dem ägyptischen Markt gegenübergestellt werden.
Die Massnahmen, welche unter die Bestimmungen über die technische und finanzielle Zusammenarbeit fallen, werden im Falle Liechtensteins über die ordentlichen EFTA-Beiträge finanziert.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 29. Januar 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten vom 27. Januar 2007 zu unterbreiten.



 
1Derzeit verfügen die EFTA-Staaten über vierzehn gemeinsame Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der Europäischen Union (EU): Chile, Südkorea, Kroatien, Israel, Jordanien, Libanon, Mazedonien, Marokko, Mexiko, PLO/Palästinensische Behörde, Singapur, Tunesien, Türkei, Südafrikanische Zollunion (SACU: Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland).
 
1.1Würdigung des Freihandelsabkommens mit Ägypten
Das Freihandelsabkommen mit Ägypten ist teilweise asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit die Unterschiede in der Wirtschaftsentwicklung zwischen Ägypten und den EFTA-Staaten. So heben letztere ihre Zölle auf Industrie- und Fischereiprodukten mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig auf. Ägypten beseitigt die Zölle ab Inkrafttreten des Abkommens auf rund der Hälfte der Tariflinien für Industrie- und Fischereierzeugnisse. Für den Abbau der verbleibenden Zölle in diesen beiden Produktekategorien kann Ägypten, je nach Sensibilitätsgrad der einzelnen Produkte, von Übergangsfristen zwischen ein bis zwölf Jahren Gebrauch machen. Die Übergangsfristen sind so festgelegt, dass die aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Ägypten resultierenden Dis-
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kriminierungen von Industrieerzeugnissen mit Ursprung in den EFTA-Staaten mit geringer Verzögerung beseitigt werden. Für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte gewähren die EFTA-Staaten Ägypten für eine Anfangsphase von fünf Jahren vergleichbare Marktzugangsbedingungen, wie sie sie der EU einräumen. Während dieser Zeit wendet Ägypten für diese Produkte weiterhin die Meistbegünstigungszollsätze an. Vor Ablauf dieser Periode sind Zollpräferenzen aller Parteien auszuhandeln.
Ägypten unterhält derzeit präferenzielle Freihandelsbeziehungen mit der EU, mit einer Anzahl afrikanischer Länder im Rahmen des COMESA (gemeinsamer Markt für Ost- und Südafrika), mit den benachbarten arabischen Ländern sowie mit der Türkei. 2005 fanden exploratorische Gespräche mit den USA statt; diese haben jedoch bisher nicht zur Eröffnung von Freihandelsverhandlungen geführt. Im Hinblick auf eine Vertiefung der Liberalisierung führt Ägypten mit der EU zurzeit Neuverhandlungen über den Landwirtschaftsteil des Assoziationsabkommens und über eine schrittweise Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs.
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
2008 / 261
Landtagssitzungen
13. März 2008
Stichwörter
Ägypten, EFTA-Freihandelsabkommen
EFTA-Frei­han­dels­ab­kommen mit Ägypten
Frei­han­dels­ab­kommen, Ägypten