Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Statistikgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 19. August 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Statistikgesetzes (BuA Nr. 40/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Statistikgesetzes in seiner Sitzung vom 30. Mai 2008 in erster Lesung beraten (BuA Nr. 40/2008).
Die Vorlage zur Totalrevision des Statistikgesetzes ist bei den Abgeordneten auf breite Zustimmung gestossen. Hervorgehoben wurde die grosse Bedeutung von zuverlässigen und vergleichbaren statistischen Informationen sowohl für die Entscheidungsfindung der Behörden als auch für die Öffentlichkeit. Gleichzeitig wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass in vielen Bereichen noch keine oder nur unzureichende statistische Informationen zur Verfügung stehen.
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Im Zuge der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage sind von den Abgeordneten sowohl grundsätzliche Fragen zu den beiden Themen "Volkszählung 2010" und "Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung" als auch Fragen zu den einzelnen Bestimmungen gestellt worden. Auf diese Fragen wird im Folgenden eingegangen, soweit sie nicht bereits vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung im Landtag beantwortet wurden.