Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Zustellrechts (Schaffung eines Gesetzes über die Zustellung behördlicher Dokumente [Zustellgesetz; ZustG], Abänderung zustellrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 2. September 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Reform des Zustellrechts (BuA Nr. 45/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 30. Mai 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Reform des Zustellrechts in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die gegenständliche Regierungsvorlage war unbestritten, zumal der Reformbedarf des Zustellrechts im Landtag ausser Frage stand und die Reformbestrebungen der Regierung dementsprechend gewürdigt wurden.
Es wurden keinerlei grundsätzliche Bedenken oder Einwände hinsichtlich der eingebrachten Regierungsvorlage artikuliert, sondern lediglich zu einzelnen Bestimmungen Erläuterungen bzw. praktische Beispiele gewünscht. Darüber hinaus wurde vereinzelt die nochmalige Überprüfung konkreter Regelungen angeregt.
Hinsichtlich der bereits in der Vernehmlassung aufgeworfenen Frage der Einführung der elektronischen Zustellung teilte der Landtag im Grundsatz die Auffassung der Regierung, wonach zunächst die technischen und organisatorischen
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Grundlagen in Bezug auf die elektronische Zustellung geschaffen werden sollten, ehe die entsprechenden rechtlichen Detailvorschriften erlassen werden.