Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 114
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu den auf­ge­wor­fenen Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Regierungsvorlagen
1.Zus­tell­ge­setz
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
3.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Landesverwaltungspflegegesetzes
5.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über die Vermittlerämter
6.Gesetz über die Abän­de­rung der Rechts­si­che­rungs-Ordnung
7.Gesetz über die Abän­de­rung der Exekutionsordnung
8.Gesetz über die Abän­de­rung der Konkursordnung
9.Gesetz über die Abän­de­rung des Postgesetzes
10.Gesetz über die Abän­de­rung des Flüchtlingsgesetzes
11.Gesetz über die Abän­de­rung der Verlassenschaftsinstruktion
12.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Zustellrechts (Schaffung eines Gesetzes über die Zustellung behördlicher Dokumente [Zustellgesetz; ZustG], Abänderung zustellrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen) aufgeworfenen Fragen 
 
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Vaduz, 2. September 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Reform des Zustellrechts (BuA Nr. 45/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 30. Mai 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Reform des Zustellrechts in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die gegenständliche Regierungsvorlage war unbestritten, zumal der Reformbedarf des Zustellrechts im Landtag ausser Frage stand und die Reformbestrebungen der Regierung dementsprechend gewürdigt wurden.
Es wurden keinerlei grundsätzliche Bedenken oder Einwände hinsichtlich der eingebrachten Regierungsvorlage artikuliert, sondern lediglich zu einzelnen Bestimmungen Erläuterungen bzw. praktische Beispiele gewünscht. Darüber hinaus wurde vereinzelt die nochmalige Überprüfung konkreter Regelungen angeregt.
Hinsichtlich der bereits in der Vernehmlassung aufgeworfenen Frage der Einführung der elektronischen Zustellung teilte der Landtag im Grundsatz die Auffassung der Regierung, wonach zunächst die technischen und organisatorischen
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Grundlagen in Bezug auf die elektronische Zustellung geschaffen werden sollten, ehe die entsprechenden rechtlichen Detailvorschriften erlassen werden.
LR-Systematik
1
17
172
2
27
271
3
31
312
1
17
172
2
27
273
2
28
283
2
28
281
2
28
282
7
78
783
1
15
152
2
27
274
2
21
216
LGBl-Nummern
2008 / 342
2008 / 341
2008 / 340
2008 / 339
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2008 / 337
2008 / 336
2008 / 335
2008 / 334
2008 / 333
2008 / 332
2008 / 331
Landtagssitzungen
22. Oktober 2008
Stichwörter
Doku­ment, Zustellung
EO
Flücht­lings­ge­setz
G über die Vermittlerämter
KO
LVG
PGR
Post­ge­setz
RSO
StPO
Ver­las­sen­schafts­in­struk­tion
ZPO
Zus­tell­ge­setz, Schaffung
Zus­tell­recht, Reform
Zus­tel­lung, Zustellgesetz
ZustG, Schaffung