Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2006/68/EG vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals)
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Vaduz, 7. Oktober 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2006/68/EG über die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 19. September 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der EWR-Richtlinie 2006/68/EG) in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 15. Juli 2008, Nr. 88/2008). Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und die Eintretensvoten durchwegs positiv.
Anlässlich dieser ersten Lesung sind seitens des Landtags einige wenige Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht worden, auf welche in der gegenständlichen
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Stellungnahme eingegangen werden soll, sofern dies nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung geschehen ist.