Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Initiative betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien (Anpassung der Einkommensgrenzen)
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Am 28. Mai 2008 reichten die Abgeordneten der Freien Liste im Landtag eine Initiative betreffend die Anpassung der Einkommensgrenzen im Gesetz über Mietbeiträge für Familien ein. Der Landtag hat die Initiative in der Sitzung vom 25. Juni 2008 an die Regierung überwiesen. Die Regierung unterbreitet dem Landtag eine abgeänderte Vorlage der Initianten, welche den Intentionen der Initianten entspricht und in Bezug auf die Teuerungsanpassung einen angepassten Vorschlag unterbreitet.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Wohnungswesen
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Vaduz, 21. Oktober 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur Initiative der Abgeordneten der Freien Liste betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien (Anpassung der Einkommensgrenzen) zu unterbreiten.
Am 28. Mai 2008 reichten die Abgeordneten der Freien Liste im Landtag eine Initiative betreffend die Anpassung der Einkommensgrenzen im Gesetz über Mietbeiträge für Familien ein. Die Initiative wird unter anderem damit begründet, dass die Einkommensgrenzen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2001, also seit sieben Jahren, nie der Teuerung angepasst wurden, die Einkommensgrenzen die Existenzminima nur mehr geringfügig überschreiten und die Wertänderung vom Ausgangszeitpunkt (Jahresmittelwert 2000) bis zum Zielzeitpunkt (Jahresmittelwert 2007) 6.2 Prozent, diejenige von 1999 bis 2007 7,8 Prozent beträgt. Die ausführliche Begründung findet sich im Initiativtext, welcher dieser Stellungnahme als Beilage anhängt.
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Der Landtag hat die Initiative in der Sitzung vom 25. Juni 2008 an die Regierung überwiesen.