Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 137
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Richtlinie
3.Ziel und Grund­züge der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den Bes­tim­mungen des Strassenverkehrsgesetzes
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
8.Räum­liche, orga­ni­sa­to­ri­sche Aus­wir­kungen der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) (Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie)  
 
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Durch die vorliegende Gesetzesvorlage wird die Richtlinie 2005/14/EG (Fünfte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien sind ein fundamentales Element für den freien Verkehr von Fahrzeugen im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit den ersten drei Richtlinien unternahm die Gemeinschaft grosse Schritte zur Festlegung eines Binnenmarktes im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese Richtlinien verlangen die obligatorische Abdeckung aller Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaft im Rahmen der Haftpflichtversicherung und die Abschaffung von Grenzkontrollen hinsichtlich des Bestehens von Versicherung, so dass Fahrzeuge genauso leicht zwischen den Mitgliedstaaten wie in einem Land bewegt werden können. Sie garantieren auch einen besseren Schutz von Unfallopfern, einschliesslich jener, die durch nicht identifizierte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden.
Ausserdem sehen die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien einen Mechanismus vor, um lokale Opfer von Unfällen zu entschädigen, die durch Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat verursacht werden. Dies ist nur möglich, weil die EU-Richtlinien auf das private Netz von Büros innerhalb des Systems der grünen Karte bauen, das von Versicherern unterhalten wird. Die Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie hat das System vollendet, indem sie einen effizienten Mechanismus für schnellen Zahlungsausgleich von Ansprüchen festlegt, wenn sich der Unfall ausserhalb des Mitgliedstaates, in dem das Opfer seinen Wohnsitz hat, ereignet.
Die Umsetzung der Fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie erfordert eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Im Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Schliessung von Lücken im Bereich des Verkehrsopferschutzes, um Erleichterungen des Wechsels des Versicherers und um die Vereinfachung des Zugangs zum obligatorischen Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Regierung wird parallel zur Änderung des SVG auch eine Anpassung der Verkehrsversicherungsverordnung vornehmen.
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Zuständige Ressorts
Ressort Verkehr und Kommunikation
Ressort Wirtschaft
Betroffene Behörden
Motorfahrzeugkontrolle
Landespolizei
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 21. Oktober 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unter-breiten.
1.Ausgangslage
Am 11. Mai 2005 verabschiedete die Europäische Union die Fünfte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG [1. KFH-RL], 84/5/EWG [2. KFH-RL], 88/357/EWG [2. SchadenVers-RL] und 90/232/EWG [3. KFH-RL] des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG [4. KFH-RL] des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nachfolgend als Richtlinie 2005/14/EG bezeichnet). Die Richtlinie 2005/14/EG wurde vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss in das EWR-Abkommen aufgenommen (Joint Committee Decision Nr. 86/2006 vom 7.7.2006). Dem Fürstentum Liechtenstein wurde eine Frist bis zum 1. März 2008 zur Umsetzung der Richtlinie angesetzt.
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Mit der Überarbeitung der Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien verfolgt die Union folgende Ziele (Bericht der Kommission vom 7.6.2002, KOM 2002 244):
 
1.
 
Aktualisierung und Verbesserung des Rechtsschutzes für die Opfer von Kraftfahrzeugunfällen durch eine Pflichtversicherung;
 
2.
 
Schliessen bestehender Lücken und Klarstellung einiger Richtlinienbestimmungen, um eine konvergentere Auslegung und Anwendung durch die Mitgliedstaaten zu erreichen;
 
3.
 
Lösung häufig auftretender Probleme, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu schaffen.
Die Umsetzung der Richtlinie 2005/14/EG (im Folgenden Fünfte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) erfordert einige Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) und der Versicherungsaufsichtsverordnung (VersAV). Vorliegender Bericht und Antrag beinhaltet die auf Gesetzesebene vorgesehenen Anpassungen.
Der Landtag hat der Übernahme der Fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2006 seine Zustimmung erteilt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 064
Landtagssitzungen
11. Dezember 2008
21. November 2008
Stichwörter
Haft­pflicht­ver­si­che­rung, KFZ
Kraft­fahr­zeug­haft­pflicht­richt­linie, fünfte
RL 2005/14/EG
Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz, SVG
Ver­kehrsop­fer­schutz