Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen und die Schaffung eines Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 28. Oktober 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen und die Schaffung eines Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz), BuA Nr. 101/2008, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 19. September 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen und die Schaffung eines Gesetzes über die Tierärzte (Tierärztegesetz) in erster Lesung beraten. Ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.