Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG)
4
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
5
Vaduz, 28. Oktober 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes (BuA Nr. 103/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 19. September 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes (BuA Nr. 103/2008) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Fragen bzw. Anmerkungen gab es lediglich zu einer Bestimmung, auf welche bei den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln näher eingegangen wird. Die Regierung schlägt zudem eine weitere geringfügige Änderung in Art. 17 vor.