Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG)
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Mit der Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz; PVG) wurde auch die Aufsicht neu geregelt. Demnach soll in Zukunft auch die Pensionsversicherung für das Staatspersonal unter die Aufsicht der FMA gestellt werden. Konsequenterweise ist im Gesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) der Tätigkeitsbereich der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit dieser neuen Aufgabe zu ergänzen.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Vaduz, 30. Oktober 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) an den Landtag zu unterbreiten.
Ergänzung des Aufgabenbereichs der Finanzmarktaufsicht (FMA) aufgrund der Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz; PVG).