Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform) aufgeworfenen Fragen
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ZUSTÄNDIGES RESSORT
Ressort Bildungswesen
BETROFFENE AMTSSTELLEN
Schulamt
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Vaduz, 21. Februar 2008
RA 2008/381
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform, BuA Nr. 145/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 13. Dezember 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 145/2007 betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform) beraten.
Die Vorlage ist auf breite Zustimmung gestossen. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtages grundsätzliche Fragen zu folgenden Punkten aufgeworfen worden:
Beurteilung der Leistung: Rolle der Schulleitung, Anzahl der Leistungsmeilensteine, Kriterien der Beurteilung;
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Vergleich der Besoldungen mit weiteren Kantonen sowie interner Vergleich mit Staatspersonal;
Besoldung der Schulleitungen, der Gymnasiallehrpersonen und der Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache;
Kriterien für die Ausrichtung von Boni;
finanzielle Auswirkungen, insbesondere auf die 2. Säule; und
qualitative Ziele der Besoldungsreform.
Auf diese Fragen wird im Folgenden eingegangen, insoweit sie nicht schon im Rahmen der Eintretensdebatte beantwortet werden konnten.