Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 160
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEn
1.Total­re­vi­sion des Sorg­falts­pflicht­ge­setzes (SPG)
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Stab­ss­tellen Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU)
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
4.Abän­de­rung des Gesetzes über die Finanz­mark­tauf­sicht (Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz (FMAG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds aufgeworfenen Fragen 
 
Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds am 24. Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungs
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vertreter anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Definition des Vertragspartners, die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Person, die Anwendungsfälle für vereinfachte Sorgfaltspflichten, die verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug auf grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehungen mit schweizerischen Korrespondenzinstituten sowie die Delegation von Sorgfaltspflichten.
Zuständige Ressorts
Ressort Finanzen, Ressort Justiz
BETROFFENE BEHÖRDEN
Finanzmarktaufsicht (FMA), Stabsstelle Financial Intelligence Unit
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Vaduz, 18. November 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (BuA Nr. 124/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds in erster Lesung beraten. Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
LR-Systematik
9
95
952
9
95
952
3
31
311
9
95
952
LGBl-Nummern
2009 / 050
2009 / 049
2009 / 048
2009 / 047
Landtagssitzungen
11. Dezember 2008
Stichwörter
Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz
FIUG
Geld­wä­sche
Geld­wä­sche­richt­linie, dritte
PEP-Richtlinie
poli­tisch expo­nierte Person, Begriffs­bes­tim­mung von
RL 2005/60/EG
RL 2006/70/EG
Sorg­falts­pflicht, Befreiung, Kriterien
Sorg­falts­pflicht, verein­fachte, Kriterien
Sorg­falts­pflicht­ge­setz, SPG
Straf­ge­setz­buch
Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung
Wäh­rungs­fonds, inter­na­tio­naler, Empfehlungen