Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 161
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Ein­lei­tung
I.BERICHT DER REGIERUNG
1.Aus­gangs­lage und Notwendigkeit
2.Gegen­stand des Bericht und Antrags
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
1.Abän­de­rung des Bankengesetzes
2.Abän­de­rung des Vermögensverwaltungsgesetzes
3.Abän­de­rung des Investmentunternehmensgesetzes
4.Abän­de­rung des E-Geldgesetzes
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes
 
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Die Regierung schlägt vor, die Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor durch entsprechende Modifikation bzw. Ergänzung derjenigen Erlasse, in welchen die durch obgenannte Richtlinie abgeänderten Vorgängerbestimmungen Aufnahme gefunden haben, vorzunehmen. Soweit möglich sollen die Detailbestimmungen auf dem Verordnungswege geregelt werden. Dies bedarf jeweils einer hinreichenden Ausführungserlassermächtigung zugunsten der Regierung auf Gesetzesstufe.
Inhaltlich beschlagen die Vorschriften der RL 2007/44/EG die Definition, die Berechnungsart sowie formelle und materielle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beurteilung von qualifizierten Beteiligungen.
Da diese Richtlinie bereits existierende Richtliniennormen und somit bereits umgesetzte Bestimmungen modifiziert, bedarf es zur Umsetzung dieser Richtlinie mehrheitlich lediglich der Anpassung bestehender Bestimmungen im Bankengesetz, im Vermögensverwaltungsgesetz sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz.
Die Richtlinie 2007/44/EG ändert unter anderen auch drei versicherungsrechtliche Richtlinien (RL 92/49/EWG, RL 2002/83/EG und 2005/68/EG) ab. Während die Richtlinien 92/49/EWG und 2002/83/EG bereits Eingang in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) fanden, ist die Richtlinie 2005/68/EG (Rückversicherungsrichtlinie) erst noch zu übernehmen, wobei auch diese Richtlinie Aufnahme im VersAG finden soll. Da die Implementierung der Rückversicherungsrichtlinie zu einer grösseren Überarbeitung des VersAG führt und diese Richtlinie selbst von der Richtlinie 2007/44/EG modifiziert wird, hat die Regierung beschlossen, beide Implementierungen miteinander zu fusionieren. Die im VersAG aufgrund der Transposition der Richtlinie 2007/44/EG vorzunehmenden Änderungen werden inhaltlich mit denjenigen in den anderen betroffenen Gesetzen (Bankengesetz und Vermögensverwaltungsgesetz) übereinstimmen. Aufgrund dieser Umstände wird in diesem Bericht und Antrag auf die im VersAG vorzunehmenden Abände
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rungen nicht näher eingegangen. Die zufolge der Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie erfolgende Abänderung des VersAG soll im 2. Quartal 2009 in Kraft treten.
Des Weiteren bietet die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG erfolgende Abänderung des Bankengesetzes und des Vermögensverwaltungsgesetzes Gelegenheit dazu, wichtigen Empfehlungen nachzukommen, die aus dem letztjährigen Assessment durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) entstammen, und im Vermögensverwaltungsgesetz das Anlegerentschädigungssystem sowie die diesbezügliche Anschlusspflicht für Vermögensverwaltungsgesellschaften zu implementieren.
Schliesslich wird noch ein bei der jüngsten Anpassung des E-Geldgesetzes nicht erkannter Verweisfehler behoben. Diese Modifikation hat mit der Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG jedoch nichts zu tun.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Vaduz, 18. November 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage und Notwendigkeit
Ausgangspunkt der im Finanzmarktrecht der Europäischen Union (EU) festzustellenden Regulierungsdynamik bildet der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen ("Financial Services Action Plan"; FSAP) mit seiner Zielsetzung, einen vollständig integrierten Finanzbinnenmarkt zu realisieren. Dies soll wie folgt erreicht werden: Erstens soll ein einheitlicher Firmenkundenmarkt für Finanzdienstleistungen errichtet, zweitens sollen offene und sichere Privatkundenmärkte geschaffen und drittens die Aufsichtsregeln modernisiert werden. Diese strategischen Ziele haben die Richtlinien der EU im Bereiche des Finanzmarktrechts, mithin auch die hier umzusetzende, im Auge. Die genannte Zielsetzung wird im Rahmen des Lam-
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falussy-Prozesses, der durch Einführung eines vierstufigen Verfahrens die gemeinschaftliche Rechtsetzung im Finanzmarktbereich effizient und transparent zu machen beabsichtigt, verfolgt.
Liechtenstein ist gemäss Art. 7 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) verpflichtet, die ins EWRA übernommenen Rechtsakte in nationales Recht zu transformieren. Zu diesen Richtlinien wird auch die Richtlinie 2007/44/EG gehören. Die Übernahme ins EWRA wurde anfangs Juli 2008 beschlossen, allerdings ist der Übernahmebeschluss noch nicht in Kraft. Umsetzungstermin dürfte, wie für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der 21. März 2009 sein.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 187
2009 / 186
2009 / 185
2009 / 184
Landtagssitzungen
12. Dezember 2008
Stichwörter
Ban­ken­ge­setz, BankG
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Bewertungskritierien
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Erhöhung
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Erwerb
Finanz­markt, Betei­li­gungen,Verfahrensregeln
Richt­linie, Finanz­markt, Beteiligungen
RL 2002/83/EG
RL 2004/39/EG
RL 2005/68/EG
RL 2006/48/EG
RL 2007/44/EG
RL 92/49/EWG
Rück­ver­si­che­rungs­richt­linie
Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setz
Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz, VersAG