Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 165
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.All­ge­meine Fragen
3.Fragen zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes vom 14. März 2002 (DSG) aufgeworfenen Fragen.  
 
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In seiner Sitzung vom Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes (vgl. BuA Nr. 130/2008) in erster Lesung behandelt. Das Eintreten war unbestritten.
In der Diskussion wurde insbesondere Fragen über den datenschutzkonformen Betrieb von Webcams und die Möglichkeit des Erlasses von Richtlinien gestellt.
Im Rahmen der 1. Lesung des Berichts und Antrags Nr. 131/2008 betreffend die Abänderung diverser Gesetze für die Bearbeitung von Personendaten (Sammelvorlage) wurden Fragen betreffend die Datenbekanntgabe unter den Amtsstellen gestellt, welche sich nach Meinung des zuständigen Ressortinhabers eher auf das vorherige Traktandum (Bericht und Antrag Nr. 130/2008, eben die gegenständliche Regierungsvorlage) beziehen, weshalb die Beantwortung in diese Stellungnahme eingeflossen ist.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stelle
Stabsstelle Datenschutz
5
Vaduz, 18. November 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes vom 14. März 2002 (DSG), BuA Nr. 130/2008, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes (vgl. BuA Nr. 130/2008) in erster Lesung behandelt. Das Eintreten war unbestritten: Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung nehme der Datenschutz einen immer wichtigeren Platz in der öffentlichen Diskussion ein und beschäftige entsprechend den Gesetzgeber. Da die technischen Möglichkeiten schon lange den gläsernen Menschen ermöglichen würden, sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, dies zu verhindern und einen verantwortungsvollen Umgang mit den technischen Möglichkeiten zu definieren. Es sei deshalb notwendig, dass der Gesetzgeber die Entwicklung laufend prüfe und wo nötig die notwendigen Anpassungen vornehme.
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Es wurden keinerlei grundsätzliche Bedenken oder Einwände hinsichtlich der eingebrachten Regierungsvorlage vorgebracht, sondern lediglich zu einzelnen Bestimmungen geringfügige Anpassungen oder Erläuterungen gewünscht.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 046
Landtagssitzungen
11. Dezember 2008
Stichwörter
Daten­schutz
Daten­schutz­ge­setz, DSG
Daten­schutz­richt­linie 95/46/EG
RL 95/46/EG
ZP zum Übe­rein­kommen zum Schutz des Men­schen bei der auto­ma­ti­schen Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­gener Daten