Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 166
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu den auf­ge­wor­fenen Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Rechtshilfegesetzes
2.Abän­de­rung der Strafprozessordnung
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG) aufgeworfenen Fragen
 
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Das geltende Rechtshilfegesetz ist nunmehr seit mehr als sieben Jahren in Kraft. Die Praxis im Bereich der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat gezeigt, dass der überwiegende Teil der aus dem Ausland stammenden Rechtshilfeersuchen von den liechtensteinischen Behörden und Gerichten rasch und speditiv erledigt wird. Nichtsdestotrotz sind zum Teil grössere Schwachstellen im Rechtshilfeverfahren festzustellen. Nach wie vor ist ein nicht unerhebliches Verzögerungspotential im Rechtshilfeverfahren vorhanden, was eine lange Verfahrensdauer zur Folge haben kann. Nach geltender Rechtslage ist immer noch ein Rechtsmittelzug mit bis zu acht Instanzen möglich. Dieser Umstand, welcher in der praktischen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erhebliche Nachteile mit sich bringt, wurde von liechtensteinischer Seite erkannt - und auch von internationaler Seite mehrfach gerügt - und erfordert gesetzliche Anpassungen des Rechtshilfegesetzes.
Darüber hinaus hat eine Evaluation der geltenden Rechtshilfenormen ergeben, dass in diesem Zusammenhang noch weitere Bestimmungen reformiert werden sollen.
Ziel dieser Vorlage ist insbesondere eine Verkürzung der Verfahrensdauer durch die Reduzierung von Rechtsmittelmöglichkeiten, eine klare Definition der Berechtigten im Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation, die Vereinfachung der Zustellung von gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen sowie entsprechende Anpassungen in Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Judikatur im Zusammenhang mit dem Rechtshilfeverfahren.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Staatsgerichtshof, Fürstlicher Oberster Gerichtshof, Fürstliches Obergericht, Fürstliches Landgericht, Staatsanwaltschaft, Financial Intelligence Unit, Landespolizei, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 18. November 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes (BuA Nr. 132/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die gegenständlichen Regierungsvorlagen war unbestritten, zumal der Reformbedarf des Rechtshilfegesetzes - insbesondere in Bezug auf die Verkürzung des Instanzenzuges und die Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens - im Landtag ausser Frage stand und die Reformbestrebungen der Regierung dementsprechend gewürdigt wurden.
Es wurden keinerlei grundsätzliche Bedenken oder Einwände hinsichtlich der eingebrachten Regierungsvorlagen vorgebracht, sondern lediglich zu zwei Bestimmungen Erläuterungen bzw. Statistiken gewünscht bzw. angeregt, eine konkrete Regelung nochmals zu prüfen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 037
2009 / 036
Landtagssitzungen
11. Dezember 2008
Stichwörter
Inter­na­tio­nalen Rechts­hilfe in Strafsachen
Rechts­hilfe, Judikatur
Rechts­hilfe, Rechts­mittel, Instanzenzug
Rechts­hilfe, Verfahrensdauer
Rechts­hil­fe­ge­setz
Straf­recht, Rechtshilfe