Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Baugesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 18. November 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Baugesetzes (BuA Nr.112/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Totalrevision des Baugesetzes in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung befürwortet, während zu einem Grossteil der Artikel Fragen und Abänderungsvorschläge einzelner Bestimmungen vorgebracht wurden, denen sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine Klärung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert. Die Änderungen im Vergleich zur ersten Lesung sind durch die Unterstreichung kenntlich gemacht.