Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 168
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage, Anlass
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Kosten
5.Zeit­plan
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Ausrichtung einer Subvention an die Errichtung des Pflegeheimes und Sozialzentrums "Haus St. Mamertus" in Triesen
 
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Die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) wurde im Jahre 1995 gegründet. Zweck und Auftrag der Stiftung ist die Beratung und Betreuung der im Land wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen. Zum Aufgabenkreis der LAK gehört im Weiteren die Unterhaltung und Weiterentwicklung der baulichen Infrastruktur und somit auch die Errichtung von Alters- und Pflegeheimen. Im Zusammenhang mit der Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinden hatte die Regierung dem Landtag vorgeschlagen, jedes derartige Projekt dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Das Pflegeheim und Sozialzentrum "Haus St. Mamertus" soll anstelle der bisherigen Bauten - ausser das Haus Süd - neu errichtet werden. Die Gesamtkosten betragen CHF 23.5 Mio. Die subventionsberechtigten Kosten des Pflegeheimes sind vorbehaltlich der anerkannten Bauteuerung auf CHF 22'904'125.00 limitiert. Mit den Bauarbeiten soll im April 2009 begonnen werden. Der Bezug des Neubaues ist für November 2011 geplant.
Zuständige Ressorts
Ressort Finanzen, Bauwesen und Soziales
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt, Stabsstelle Finanzen, Amt für Soziale Dienste
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Vaduz, 18. November 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Subventionierung des Pflegeheimes und Sozialzentrums "Haus St. Mamertus" in Triesen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage, Anlass
Bis zum Jahre 1995 waren die Gemeinden zuständig für die Errichtung von Alters- und Pflegeheimen. Diese Bauten wurden gemäss Subventionsgesetz mit 30 % Staatsbeitrag an die Bau- und Ausstattungskosten gefördert. Im Jahre 1995 wurde die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe gegründet. 1998 wurde ein zugehöriges Finanzreglement erlassen. Art. 3 der Stiftungsstatuten der LAK legt den Zweck wie folgt fest: "Zweck der Stiftung ist die Gewährleistung einer bestmöglichen Beratung und Betreuung der im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfebedürftigen sowie die Gewährleistung vorbeugender Massnahmen, um der Entstehung von Hilfebedürftigkeit entgegenzuwirken." Zu den Aufgaben der Stiftung gehört u. a. der Betrieb von Alters- und Pflegeheimen. Davon abgeleitet zählt konsequenterweise auch die bauliche
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Erweiterung bestehender Pflege- und Altersheime sowie die Errichtung von Neubauten zum Aufgabenkreis. Der Grossteil der liechtensteinischen Gemeinden hat die bisher gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheime in das Stiftungsvermögen eingebracht. In Einzelfällen verbleibt die Bausubstanz in Gemeindebesitz, während die Betriebsführung von der LAK übernommen wird (z.B. Balzers und Triesenberg). Im Zusammenhang mit dem Neubau des Alters- und Pflegeheimes St. Florin in Vaduz hat die Regierung finanzrechtliche Fragen der staatlichen Beitragsleistung geprüft. Bis dahin wurden auch die investiven Beiträge der LAK jeweils im Rahmen der Budgetierung in das Finanzgesetz aufgenommen und vom Landtag beschlossen. Diese Überprüfung kam zum Ergebnis, dass die investiven Aufgaben der LAK dem Subventionsrecht unterliegen und daher das ordentliche subventionsrechtliche Verfahren für jedes Einzelprojekt durchzuführen ist. Das Pflegeheim und Sozialzentrum "Haus St. Mamertus" in Triesen ist somit das dritte Projekt - nach dem "Haus St. Martin" in Eschen und der Pflegewohngruppe "Haus St. Theodul" in Triesenberg - der LAK, das gemäss den subventionsrechtlichen Bestimmungen von der Regierung begleitet, beurteilt und hiermit dem Landtag zur Subventionierung unterbreitet wird.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 026
Landtagssitzungen
10. Dezember 2008
Stichwörter
Errich­tung des Pfle­ge­heimes und Sozi­al­zen­trums Haus St. Mamertus in Triesen, Verpflichtungskredit
Finanz­be­schluss
Finanzen
Haus St. Mamertus, Triesen
Kredit
Pfle­ge­heim
Pfle­ge­heim und Sozi­al­zen­trum Haus St. Mamertus in Triesen, Errichtung
Sozi­al­zen­trum
Sub­ven­tion, Errich­tung des Pfle­ge­heimes und Sozi­al­zen­trums Haus St. Mamertus in Triesen
Ver­pflich­tungs­kredit
Ver­pflich­tungs­kredit, Errich­tung des Pfle­ge­heimes und Sozi­al­zen­trums Haus St. Mamertus in Triesen